Antrag: Verbot von Street View in Ratingen

Antrag: Verbot von Street View in Ratingen durch den Online-Dienst Google

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir beantragen, dass er Rat der Stadt Ratingen folgenden Beschluss fasst:

Die geplante lückenlose fotografische Erfassung des Stadtgebietes durch den Online-Dienst Google Street View wird untersagt.

Die Verwaltung wird umgehend mit der Prüfung beauftragt, ob und wie sich Google Street View verhindern lässt.

Kann ein Verbot aus rechtlichen Gründen nicht ausgesprochen werden, wird die Verwaltung der Stadt Ratingen die Bürgerinnen und Bürger über den von Google angekündigten Termin eines möglichen Einspruchs der Nutzer vor Veröffentlichung der Daten sowie deren Rechte in dieser Situation informieren.

Begründung:

Der Online-Dienst Google Street View plant die umfassende Erfassung aller deutschen Städte und die öffentliche Bereitstellung dieser fotografischen Daten im Internet. Dazu lässt das Unternehmen ein Fahrzeug mit 360-Grad-Kamera die Innenstädte abfahren und in regelmäßigen Abständen Bilder aufnehmen. So soll ein virtueller Spaziergang durch die Stadt ermöglicht werden. Diese Vorgehensweise sehen wir aus mehreren Gründen als mit dem Datenschutz nicht vereinbar an.

  1. Es werden Bilder aufgenommen, auf denen auch Personen erkennbar sind. Dadurch werden diese Personen erfasst und dem beliebigen anonymen Betrachter im Internet verfügbar gemacht, ohne dass es dafür eine sachliche Notwendigkeit oder rechtliche Grundlage gibt. Dies widerspricht dem Recht am eigenen Bild und dem Datenschutz, weil Fotos ohne das Einverständnis der abgebildeten Person verwendet werden und diese Personen bei eventuell privaten Handlungen fotografiert werden, etwa beim Verlassen einer Arztpraxis, im Gespräch mit einer anderen Person oder in unvorteilhafter Pose.
  2. Ist eine Stadt erst einmal im Internet abgebildet, kann zu einer bestimmten Adresse ein Bild des Hauses abgerufen werden. Dies könnte einerseits von Kriminellen zur Planung von Einbrüchen genutzt werden oder andererseits dem anonymen Dritten ermöglichen, weit reichende Erkundungen über eine Person einzuziehen – so könnte etwa die Bewertung der Kreditwürdigkeit einer Person vom Anstrich seines Hauses abhängig gemacht werden oder von den Namen anderer Personen auf dem Klingelschild des gleichen Hauses.
  3. Kennzeichen von Fahrtzeugen werden erkennbar durch Google Street View abgebildet. So wird dokumentiert, dass ein bestimmtes Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer bestimmten Stelle abgestellt war oder fuhr. Hiermit können ebenfalls Rückschlüsse vom Fahrzeugauf die Fahrerin oder den Fahrer gezogen werden, weil der Wagen zum Beispiel auf dem Parkplatz einer Arztpraxis oder vor einem bestimmten Ladengeschäft steht.
  4. Laut der Artikel-29-Datenschutzgruppe, dem unabhängigen Beratungsgremium der EU in Datenschutzfragen, besitzen Geodaten dann Personenbezug, wenn sie sich entweder auf die Rechte und Interessen einer natürlichen Person auswirken (Ergebniskontext), das Umfeld einer Person bewerten und dadurch Stellung oder Verhalten beeinflussen (Zweckkontext) oder Auskunft über Identität oder Individualität der Person erteilen (Inhaltskontext). Durch die Aufnahmen im Rahmen von Google Streetview werden alle drei Kontexte berührt. Die Aufnahmen sind daher aus unserer Sicht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu untersagen.

Aus diesen Gründen ist die fotografische Erfassung des Ratinger Stadtgebiets durch Google Street View abzulehnen und von der Verwaltung, wenn möglich, mit den erforderlichen Maßnahmen zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Susanne Stocks

Fraktionsvorsitzende

Lars Grigo

Sachkundiger Bürger