Ist die CO-Pipeline der Firma Bayer am Ende und darf endgültig nicht in Betrieb gehen?

Noch sind wir nicht ganz so weit, allerdings dürften BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und alle Pipelinegegnerinnen und Gegner diesem Ziel in dieser Woche ein erhebliches Stück näher gekommen sein.

Nach Angaben des Rechtsanwaltes des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Rahmen des nichtöffentlichen Erörterungstermins am gestrigen Dienstag erhebliche Zweifel an der Allgemeinwohlbedeutung der Pipeline und am Rohrleitungsgesetz, dass die Rechtsgrundlage für die Grundstücks-Enteignungen bildet, geäußert. Auch die bei der Entscheidung für die Pipelinetrasse auf der rechten statt auf der linken Rheinseite, mitten durch dicht besiedelte Wohngebiete und mit zwei notwendigen Unterquerungen des Flusses, vorgenommene Abwägung begegnet nach Auffassung des Gerichtes rechtlichen Bedenken – damit wäre ggf. auch der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig.

Seit heute liegt nun auch ein im Auftrag von unserem Umweltminister Johannes Remmel erstelltes Gutachten zur Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit der Pipeline vor – beides wird mit dezidierter Begründung verneint. Das Gutachten dürfte die juristischen Bedenken gegen die Pipeline noch einmal bestätigen und verschärfen! Näher Informationen hier zu finden Sie/Ihr in den folgenden Beiträgen des WDR und der WAZ:

http://www1.wdr.de/themen/wirtschaft/copipeline132.html

http://www.derwesten.de/wp/wirtschaft/co-pipeline-von-bayer-geraet-staerker-unter-druck-id9016381.html