Kommunale Stellplatzsatzung für Ratingen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt für den nächstmöglichen Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität StaMA die Aufnahme des Tagesordnungspunkts

Kommunale Stellplatzsatzung für die Stadt Ratingen

mit folgendem Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Ratingen beschließt die nachfolgende Satzung für die Herstellung und für die Anzahl notwendiger Stellplätze und die Anzahl notwendiger Fahrradstellplätze in der Stadt Ratingen (Stellplatzsatzung).

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Stellplatzsatzung 24 Monate nach Inkrafttreten zu evaluieren und dem Rat über die Ergebnisse zu berichten.

Sachdarstellung:
Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung am 17.12.2019 mit Zustimmung aller Fraktionen beschlossen, eine Stellplatzsatzung für die Stadt Ratingen zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Begründung zu dem einvernehmlich getroffenen gefassten Ratsbeschluss gilt unverändert.

Am 1. Januar 2019 ist die neue Landesbauordnung des Landes NRW in Kraft getreten. Mit dem § 48 Absatz 3 der Bau0 NRW werden die Städte und Gemeinden ermächtigt, die notwendige Anzahl der Stellplätze und Garagen nach den jeweiligen für das Stadtgebiet maßgebenden Rahmenbedingungen zu bestimmen und durch kommunale Satzung festzulegen. Ratingen kann in einer Stellplatzsatzung jetzt erstmals selbst regeln, wie viele Stellplätze für Fahrzeuge und Fahrräder beim Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück oder in der Nähe nachgewiesen werden müssen. Ausdrückliches Ziel der neuen Vorschriften in der Landesbauordnung ist es, durch Einsparung von Stellplätzen den Bau von neuen Wohnungen zu erleichtern.

Aus der neuen Landesbauordnung ergeben sich für die Stadt Ratingen die Möglichkeiten und die Zukunftsoptionen, maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung von Bauvorhaben, auf die städtebauliche Entwicklung und auf die Entwicklung von Mobilität und Verkehr zu nehmen.

Der Stellplatzsatzung für die Stadt Ratingen kommt im Unterschied zu den landesweit einheitlichen Regelungen hierbei ein besonderer Stellenwert zu. Die städtische Stellplatzsatzung schafft die Voraussetzungen, die Anzahl der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und für Fahrräder differenziert auf die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Gleichzeitig kann eine örtlich spezifische Ausrichtung auf die städtischen Entwicklungs- und Zukunftsstrategien erfolgen.

Die Stellplatzsatzung für die Stadt Ratingen soll damit zu einem Baustein der kommunalen Verkehrsentwicklung, des Mobilitätsmanagements und als Beitrag zum Klimaschutz genutzt werden. Mit der neuen Satzungsermächtigung geht deshalb und ausdrücklich die Verantwortung einher, eigene Regelungen zu erstellen und in der Praxis anzuwenden.

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW hat in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Mustersatzung entwickelt. Der jetzt dem Rat der Stadt Ratingen zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf der Stellplatzsatzung orientiert sich einerseits an dieser Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände. Zum anderen ist bei der Erarbeitung des Entwurfes auf die rechtskräftigen Stellplatzsatzungen der Stadt Monheim am Rhein sowie der Stadt Marl zurück gegriffen worden. Insoweit ist der hier vorgelegte Entwurf der Stellplatzsatzung für die Stadt Ratingen in der kommunalen Praxis bereits erprobt und hat sich in der Anwendung bewährt. Mit den Stellplatzsatzungen der Stadt Monheim am Rhein sowie der Stadt Marl wurden bewusst zwei in der Praxis eingeübte Stellplatzsatzungen aus kreisangehörigen Kommunen für die Erstellung des Satzungsentwurfes für die Stadt Ratingen zu Grunde gelegt. Bei den Richtwerten für die Anzahl der Stellplätze sowie der Anzahl der Fahrradstellplätze kann von einer Übertragbarkeit und Anwendung in der Stadt Ratingen ausgegangen werden. Zudem soll durch die Evaluation sichergestellt werden, dass dem Rat der Stadt Ratingen nach zwei Jahren die Ergebnisse der Überprüfung durch die Verwaltung zur Beratung vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Otto, Fraktionsvorsitzender

Anlage Entwurf Stellplatzsatzung: