Liegenschaften Markt 17 – 20

Antrag zur städtebaulichen Neuordnung der Liegenschaften der Stadt Ratingen am Markt 17 – 20

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der CDU, der FDP und der SPD beantragen im Interesse der Erhaltung und Weiterentwicklung des historischen Stadtkernes und eines unverwechselbaren Stadtbildes folgendes:

1.         Der Entwurf der Stadt Ratingen zur Durchführung eines Investorenwettbewerbes für die städtebauliche Neuordnung der Liegenschaft Markt 17 – 20 wird nicht weiter­verfolgt. Statt dessen wird von der Stadt Ratingen im Rahmen eines Workshop-Ver­fahrens ein Bebauungskonzept entwickelt, das die Integration des äußeren Erschei­nungsbildes der Gebäude Markt 19/20 mit ihrer Fassadengestaltung, den Trauf- und Firsthöhen sowie der Dachlandschaft vorsieht. Damit soll sichergestellt werden, dass der für das kleinteilige Ratinger Stadtbild typischen Parzellenmaßstab an der südlichen Platzwand des Marktplatzes erhalten bleibt und die Grundlage für die Weiterent­wicklung der Ratinger Innenstadt bildet.

Außerdem soll im Rahmen des Workshop-Verfahrens eine Aktivierung des öffent­lichen Raumes an der Synagogengasse/Brunostraße/Louwenhof nachgewiesen werden, die zu einer Rückgewinnung von städtischem Lebensraum im unmittelbaren Anschluss an den Marktplatz beiträgt.

  1. Das Workshop-Verfahren wird mit Architekturbüros durchgeführt, die über umfang­reiche Erfahrungen mit Erhaltung und Erneuerung von denkmalwerter Bausubstanz und dem neuen Bauen in historischer Umgebung verfügen und die sich in den histo­rischen Orts- und Stadtkernen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der süd­deutschen Stadtlandschaften (Freiburg, Ettlingen, etc.) qualifiziert haben. In das Workshop-Verfahren sollen außerdem der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, die Auswahl- und Bewertungskommission „Historische Stadt und Ortskerne in Nordrhein-Westfalen“, der Heimatverein Ratinger Jonges und die Architektenkammer einbezogen werden. Die in diesem Verfahren erarbeiteten Vor­schläge und Eckwerte sollten die Grundlage für eine abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt sowie die danach notwendigen Gespräche mit den örtlichen und regionalen Investoren bilden.