Neuer Windenergieerlass „entfesselt“ Kommunen – Weg frei für Planungen vor Ort

Pressemitteilung

Das NRW-Umweltministerium hat am 11. Juli einen neuen Windenergieerlass veröffentlicht, der es endlich ermöglicht den Ausbau der Windenergie vor Ort zu forcieren und durch die Produktion Erneuerbarer Energie in unserer Kommune Wertschöpfung für Ratingen zu erzeugen.

Dazu erklärt Felix Gorris, B90/ Die Grünen: „Verschwunden sind die von schwarz-gelb eingeführten pauschalen Abstände und Höhenbegrenzungen, die den Ausbau so lange behindert haben. Stattdessen findet eine Anpassung der Abstände und Windradhöhen an die jeweiligen lokalen Bedingungen statt. Auch wurden nun Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung und zur Nutzung von schon vorhandenen Infrastrukturtrassen zum Ausbau der Windenergie aufgenommen.

Gleichzeitig werden weder die Belange des Naturschutzes vernachlässigt, noch die kommunale Planungshoheit eingeschränkt.

Wir freuen uns, dass damit auch in Ratingen der Weg frei ist für einen Beitrag zur Energiewende vor Ort, die sowohl dem Klimaschutz als auch der regionalen Wertschöpfung dient. Jetzt ist es im Zusammenhang mit der aktuellen Festsetzung von Windkraftkonzentrationsflächen in Ratingen möglich, die Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung neu zu setzen. Ausführlich befasst sich der Erlass mit der Möglichkeit der Errichtung von Bürgerwindparks.

Auch finden wir die vom Ministerium angebotene Beratung zur Planung und zum Ausbau der Windenergie für Kommunen und Investoren sehr hilfreich.“

 

Felix Gorris

B90/ Die Grünen

-Sprecher Stadtentwicklung und Umwelt-

 

Die wichtigsten Eckpunkte des Windenergieerlasses im Überblick:

  • Einbettung des Windenergieerlasses in die Klimaschutzstrategie
  • Erarbeitung eines umfassenden Beratungsangebotes für die Kommunen durch die Energieagentur
  • weitgehende Transparenz und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger u. a. mit Empfehlung für Bürgerwindparks
  • Schaffung einer Informations- und Beratungsplattform bei der Energieagentur zur Behandlung von Konflikten (EnergieDialog.NRW)
  • Angaben zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie in Regionalplanung und Flächennutzungsplanung
  • Verbesserung von Rahmenbedingungen des Repowering
  • Empfehlung zur Überprüfung von Höhenbeschränkungen
  • Orientierung von Schutzabständen der Windenergieanlagen zu der Wohnbebauung
  • Beibehaltung der gesicherten Anforderungen an die Berechnung des Lärmschutzes
  • Ausschluss von Windenergieanlagen in für den Naturschutz wertvollen Gebieten verbunden mit Abstandsregelungen und Hinweisen für die artenschutzrechtliche Prüfung
  • erstmalige zusammenfassende Darstellung für die Genehmigung von Kleinwindanlagen.

 

Download des gesamten Windenergieerlasses als PDF Dokument