Niederschlagsentwässerung „Bezirkssportanlage Mitte“

Bezirksausschuss Ratingen-Mitte am 7. Mai 2009

TOP 4 Bebauungsplan M 357 „Bezirkssportanlage Mitte“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir stellen folgende Anträge:

1.)    Die Verwaltung stellt in einer separaten Vorlage vor Einbringung der Vorlage zum Satzungsbeschluss zum B-Plan M 357 in einem Plan dar, wo genau die Niederschlagsentwässerungsrohre der Bezirkssportanlage verlegt werden und wo diese an das heute bereits vorhandene Entwässerungssystem angeschlossen werden.

2.)    Die Verwaltung stellt in gleicher Vorlage die Gesamtkosten für diese Niederschlagsentwässerung gemäß der Planung aus vorstehender Ziffer 1 dar.

3.)    Es ist absehbar, dass zur Genehmigungsauflage gemacht wird auf der Plangebietsfläche von über 70.000 qm das Niederschlagswasser überwiegend oder ganz in die Kanalisation abzuführen.

Deshalb, soll die Verwaltung darstellen, welche Auswirkungen die Niederschlagswasserableitung auf die Grundwasserneubildungsrate im Plangebiet und die betroffene Umgebung haben wird. Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung des Wasserschutzgebietes, die heute oberflächennahen Grundwasserstände und die damit verbundenen möglichen Auswirkungen auf die umliegende Flora des Landschaftsschutzgebietes, sind ebenfalls darzustellen.

Begründung:

In der Vorlage 89/2009 werden die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der TöB zum B-Plan M 377 „Bezirkssportanlage Mitte“ dargestellt. Unter Ziffer 5 (Kosten und Finanzierung) wird ausgeführt, dass in den dort genannten Kosten der Gesamtmaßnahme von 6,895 Mio. € u.a. die Kosten des Kanalanschlusses für Niederschlagswasser nicht enthalten sind.

Auf Seite 12 Mitte des beigefügten Landschaftspflegerischen Fachbeitrages wird dargestellt, dass der vorgesehene Regenwasserkanal durch eine Teilversickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet entlastet werden soll. Hierzu sollen Mulden und Sickerfenster angelegt werden.

Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung Ratingen vom 27. 12. 2002 und dort Anlage A, Ziffer 5.3.1 und 5.3.2 sind jedoch Sickerschächte und Muldenversickerungen in der Wasserschutzzone III b verboten. Aus diesem Grund ist die Genehmigungsfähigkeit durch die Untere/Obere Wasserbehörde für den Bebauungsplan erheblich in Frage gestellt und es wird voraussichtlich zu einer vollständigen Abführung des Niederschlagswassers in die Kanalisation zur Forderung bzw. Genehmigungsauflage durch die Aufsichtsbehörden gemacht werden.

Für den Rat der Stadt ist es vor Satzungsbeschlussfassung wichtig, eine Gesamtbetrachtung der Investitionen in die Bezirkssportanlage vorzunehmen. Von der Verwaltung wurde bereits ausgeführt, dass die entsprechenden Kanäle für eine Niederschlagsentwässerung unterhalb der Westbahngleise Richtung Tiefenbroich zu führen sein werden. Dies würde eine nicht unerhebliche Kostensteigerung in Millionenhöhe bedeuten.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Susanne Stocks

Fraktionsvorsitzende

Felix Gorris

Sprecher für Stadtentwicklung und Umwelt