Sachstand Anliegerbeiträge Kirchfeldstraße, Am Pferdskamp und ggf. andere

Poehling_10 06 2012_10 28h
Hermann Pöhling

Anfrage an die Verwaltung
„Sachstand Anliegerbeiträge Kirchfeldstraße, Am Pferdskamp und ggf. andere“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gegen die Abrechnung der Anliegerbeiträge für die Straßenbeleuchtung wollten Anwohner
der Kirchfeldstraße im Dezember 2012 Rechtsmittel einlegen. Da im Bescheid der
Lichtliefervertrag genannt war, verlangten sie Einsichtnahme in diesen Vertrag gem. IFG
NRW. Diese wurde ihnen zu Unrecht verweigert, was die Verwaltung nach hier vorliegenden
Unterlagen jetzt einräumt. Die Einsichtnahme wird nun angeboten, doch dürften mittlerweile
Verjährungs- und Rechtsmittelfristen im Hinblick auf den Abgabenbescheid abgelaufen sein.
Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus diesem Ablauf für die Stadt und welche für die
betroffenen Anlieger?
Abgabenbescheide für andere Straßen wie aktuell Am Pferdskamp verweisen nicht mehr auf
den Lichtliefervertrag, der gleichwohl für sie relevant ist. Welche Bedeutung hat diese
Tatsache für die dortigen Anlieger, insbes. könnten sie sich ggf. bei Einlegung von
Rechtsmitteln nicht auf den Lichtliefervertrag beziehen? Stellt die Nichterwähnung des
Lichtliefervertrag möglicherweise eine Ungleichbehandlung der Anlieger verschiedener
Straßen bei gleicher Sachlage dar mit unterschiedlichen rechtlichen Auswirkungen?

Mit freundlichen Grüßen
Für die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Hermann Pöhling
Poehling_10 06 2012_10 28hstellv. Fraktionsvorsitzender