Im Stadtentwicklungsausschuss am 8.2.2010 und Hauptausschuss am 9.2.2010 wurden drei Vorlagen (327 – 384 396/2010) alle Homberg betreffend behandelt. In diesen drei Vorlagen schreibt die Verwaltung in nahezu gleich lautenden Texten zum Bau von Aufbauten, die der Nutzung von Windenergie (Kleinwindanlagen) dienen, vor: „Ihre Höhe darf den First des jeweiligen Gebäudes nicht überschreiten.“ Die Hersteller von solchen Kleinwindanlagen, die der Stromerzeugung dienen, haben nun einstimmig erklärt, dass bei Einhaltung dieser Vorschrift eine Montage weder ökologisch…