Unterbringung von Flüchtlingen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birkenkamp

Die Zahl der ausländischen Flüchtlinge ist in den letzten Jahren auch in Ratingen stark rückläufig. Einige Unterkünfte werden  nicht mehr benötigt und sollten deshalb aus humanitären und wirtschaftlichen Gründen aufgegeben oder abgerissen werden.

Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass es sinnvoll  sein kann,  eine bestimmte Anzahl an Unterbringungsplätze vorsorglich bereit zu halten . Wenn Krisen und Konflikte im Ausland zunehmen, steigt auch die Zahl der einreisenden Flüchtlinge.

Große Sammelunterkünfte sind aber grundsätzlich zu vermeiden und es muss nach besser geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten gesucht werden.

Wir beantragen daher:

1.         Es muss ein neues Unterbringungskonzept erstellt werden.

Dies bietet mehrere Vorteile und kann die derzeitige Situation in vielen Punkten für Betroffene verbessern und gleichzeitig die aufzuwendenden Kosten senken.

1.1.      Asylbewerber mit Familien müssen nach einer Übergangszeit von einem Jahr dezentral in Wohnungen untergebracht werden.

Die Bearbeitungszeiten der Anträge sind im Normalfall nicht mehr so lang wie noch in früheren Jahren. Nach spätestens einem Jahr können Aussagen über Erfolgsaussichten eines Asyl-Antrages gemacht werden.

Die Kinder sollen in einem Umfeld aufwachsen, dass eine Integration fördert und nicht verhindert. Wenn Kinder nach zehn Jahren Aufenthalt „Am Sondert“ eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sind bereits gravierende  „Integrationslücken“ entstanden, die nur schwer wieder geschlossen werden können.

Kindergärten und Schulen werden gleichmäßiger belegt, als wenn sich das Einzugsgebiet nur auf eine Schule beschränkt.

Beispiele: Im Kreis Mettmann findet man im Projekt „Betreuungsmanagement Haan“. Dort werden Flüchtlingen, die üblicherweise in städtischen Notunterkünften untergebracht werden, mit privatem Wohnraum versorgt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas begleiten die Flüchtlinge bei der Wohnungssuche und im Alltag. Sie unterstützen ebenso die Vermieter bei allen Belangen des Mietverhältnisses.

1.2              Den am 31.12.2012 auslaufenden Pachtvertrag für das Gelände und die Baracken des Übergangswohnheimes „Am Sondert“ nicht zu verlängern.

Zu diesem Zeitpunkt können die im Jahre 2005 entstandenen Renovierungskosten von ca. 220.000 Euro als abgeschrieben angesehen werden.

Dieses Lager entstand gegen Ende 1943.  Die Unterkünfte, fernab aller Infrastruktur, sind weder für die Unterbringung von Familien noch für alleinstehende Personen geeignet und für eine Stadt in Deutschland unwürdig.

Zurzeit sind dort noch 26 Wohneinheiten mit 39 Personen (überwiegend Familien) belegt.

1.3       Die übrigen Unterkünfte, Gratenpoet, Mettmanner Straße und Kaiserswerther Straße sind zu überprüfen nach:

Lage, Ausstattung (z.B. Gratenpoet), Belegung, Wirtschaftlichkeit und Möglichkeiten der Aufgabe.

Vorgenannte Punkte sollen in einer Vorlage dargestellt werden.

Die immer noch nicht vorliegenden hausinternen Feststellungen zu nachstehendem

Beschluss des Rates vom 26.05.2009, sollen in diese Vorlage einfließen.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Susanne Stocks                                Abdul Ghafoor                         Elizabeth Yeboah

Fraktionsvorsitzende                         Ratsmitglied                           Ratsmitglied