Fraktionsstatut

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Ratingen, beschlossen am 29. September 2025 für die Wahlperiode 2025 bis 2030

§ 1 Zusammensetzung, Ziele und Selbstverständnis

1) Die aus den Wahlvorschlägen der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Rat gewählten Ratsmitglieder bilden die „Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ratingen“ (nachfolgend Fraktion genannt).

2) Ziele der Fraktionsarbeit sind die Entwicklung, Förderung und Umsetzung einer Kommunalpolitik für die Stadt Ratingen auf den programmatischen Grundlagen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

3) Das Frauenstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW in der jeweils aktuellen Fassung findet bei allen Beschlüssen und Wahlen Anwendung.

4) Die Fraktion arbeitet eng mit dem Ortsverband der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusammen und berücksichtigt in Fragen grundsätzlicher Bedeutung die Beschlüsse seiner Mitgliederversammlung.

§ 2 Organe

Organe der Fraktion sind

1) die Fraktionssitzung

2) die/der Fraktionsvorsitzende bzw. deren/dessen Vertretung

§ 3 Aufgaben

Die Aufgaben der Fraktion sind insbesondere:

1) Beratung und Beschlussfassung der politischen Arbeit im Rat der Stadt Ratingen

2) Wahl der sachkundigen Bürger*innen, die sie dem Rat zur Benennung vorschlägt

3) Entscheidung in Personalangelegenheiten (Wahl der/des Fraktionsvorsitzenden, der/des Kassiererin/Kassierers und der sachkundigen Bürger*innen, Fraktionsmitarbeiter*innen),

4) Aufstellung und Beschlussfassung des Haushaltsplans der Fraktion,

5) Aufnahme und Ausschluss von Fraktionsmitgliedern,

6) Finanzbeschlüsse ab einer Höhe von 250 Euro.

§ 4 Fraktionssitzung

1) Die Fraktionssitzung ist das oberste Beschlussgremium der Fraktion.

2) Die Fraktionssitzung findet in der Regel jeden Montag, ab 18 Uhr statt. In den Schulferien finden in der Regel keine Sitzungen statt. Die Einladung erfolgt per E-Mail.

3) Neben den Mitgliedern der Fraktion werden eingeladen:

  • die sachkundigen Bürger*innen und stellvertretenden sachkundigen Bürger*innen,
  • ein Mitglied des OV-Vorstandes,
  • die zwei nächsten Mitglieder der Reserveliste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als potentielle Nachrücker*innen,
  • ein Mitglied des Vorstandes der Grünen Jugend Ratingen,
  • die Fraktionsmitarbeiter*innen,
  • Personen, die themenspezifisch zu bestimmten Sachfragen hinzu geladen werden.

4) Zu Beginn jeder Sitzung bestimmen die Anwesenden aus ihrer Mitte eine Diskussionsleitung.

5) Die Fraktionssitzungen sind in der Regel öffentlich. Auf Beschluss der Fraktion werden einzelne Tagesordnungspunkte nicht-öffentlich behandelt. Personalangelegenheiten der Fraktionsmitarbeiter*innen sind in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln. Angelegenheiten des Rates, der Ausschüsse und der Gremien, deren Behandlung in nicht-öffentlicher Sitzung erforderlich ist, sind ebenfalls nicht-öffentlich zu beraten.

6) Von der Sitzung sowie von Ausschusssitzungen sind Beschlussprotokolle zu erstellen. Sie werden möglichst zeitnah per E-Mail an Fraktion und sachkundige Bürger*innen versandt.

§ 5 Fraktionsvorsitzende*r

1) Die Fraktion wählt in ihrer konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte ein

  • Fraktionsmitglied zur/zum Fraktionsvorsitzenden,
  • sowie ein Mitglied zur/zum stellvertretende/n Fraktionsvorsitzenden.

Die Wahl von zwei Fraktionsvorsitzenden als Doppelspitze ist grundsätzlich möglich. In der Mitte der Wahlperiode erfolgt eine Wieder- bzw. Neuwahl.

2) Zu den Aufgaben der/des Fraktionsvorsitzenden bzw. deren/dessen Vertretungen gehören insbesondere:

  • Vertretung der Fraktion nach innen und außen,
  • Koordinierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Vorbereitung der Fraktionssitzung,
  • Wahrnehmung bzw. Delegation von Repräsentationsterminen (soweit die Einladung nicht einem Fraktionsmitglied klar zuzuordnen ist),
  • Teilnahme an interfraktionellen Sitzungen,
  • Finanzbeschlüsse bis 250 Euro.

§ 6 Sachkundige Bürger*innen

1) Die sachkundigen Bürger*innen beraten und unterstützen die Fraktion in der politischen Arbeit im Rat der Stadt Ratingen und geben vor Abstimmung der Fraktion ein Meinungsbild ab.

2) Sie beraten und erstellen Anträge und Positionen für die Vorberatung in den Ausschüssen und zur Abstimmung der Fraktion im Rat.

3) Sie wirken mit bei vertiefenden Diskussionen wichtiger politischer Sachthemen und politischer Arbeitsschwerpunkte.

4) Sie ergänzen in der Fraktionssitzung die Berichte aus den Ausschüssen.

§ 7 Fraktionsmitarbeiter*innen

1) Die Fraktion kann zur Erledigung der laufenden Geschäfte eine/n oder mehrere Fraktionsmitarbeiter*innen beschäftigen.

2) Die Aufgaben der Fraktionsmitarbeiter*innen werden in einer Stellenbeschreibung festgelegt.

3) Die Fraktionsvorsitzenden nehmen die Arbeitgeberfunktion in Vertretung der Ratsmitglieder gegenüber den Beschäftigten wahr.

§ 8 Arbeitskreise

1) Zur Koordination und Vorbereitung von Fachausschüssen, der Ratsarbeit und zur Beratung von besonderen Sachfragen kann die Fraktionsgruppe Arbeitskreise einrichten.

2) In den Arbeitskreisen erarbeitete Anträge und Anfragen zu politischen Themen werden der Fraktion zur Beratung/Beschlussfassung vorgelegt, bei Eilbedürftigkeit der/dem Fraktionsvorsitzenden.

3) Die Arbeitskreise können eine*n Sprecher*in wählen.

§ 9 Beschlussfähigkeit

Die Fraktion ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Ratsmitglieder anwesend ist. Sie gilt als beschlussfähig, solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist. Dem Antrag eines Fraktionsmitglieds, die Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit festzustellen, ist sofort stattzugeben.

§ 10 Abstimmungen

1) Abstimmungen erfolgen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern in diesem Statut nichts anderes geregelt ist. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen als nicht abgegebene Stimmen, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

2) Beschlüsse werden grundsätzlich offen gefasst. Auf Wunsch eines Drittels der anwesenden Mitglieder der Fraktion muss geheim abgestimmt werden.

3) Wahlen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Antrag eines der anwesenden Mitglieder der Fraktion muss geheim gewählt werden. Stellt sich mehr als eine Person zur Wahl, findet diese ebenfalls geheim statt.

4) Über die Aufnahme oder den Ausschluss von Fraktionsmitgliedern entscheidet die Fraktion mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Sofern über eine Aufnahme oder einen Ausschluss von Fraktionsmitgliedern beschlossen werden soll, muss unter Ankündigung dieses Tagesordnungspunktes und der Angabe der betreffenden Person(en) die Einladung der Fraktion mindestens eine Woche vorher per Email erfolgen.

5) Über die Einstellung und Entlassung der Fraktionsmitarbeiter*innen entscheidet die Fraktion mit Zwei-Drittel-Mehrheit.

§ 11 Finanzangelegenheiten

Die Fraktion erstellt jährlich einen Haushalt. Zwei von der Fraktion bestimmte Kassenprüfer*innen prüfen die Einnahmen und Ausgaben der Fraktion. Der Bericht über die Kassenprüfung erfolgt in der jährlichen Sitzung zur Beratung des Fraktionshaushaltes. Ein*e von der Fraktion jährlich gewählte*r Kassierer*in verwaltet die Einnahmen und Ausgaben der Fraktion.

§ 12 Fraktionsstatut

1) Die Fraktion beschließt dieses Statut für die Dauer der Wahlperiode in ihrer konstituierenden Sitzung mit Zwei-Drittel-Mehrheit.

2) Eine Änderung des Statuts bedarf ebenfalls der Zwei-Drittel-Mehrheit der Fraktion.