Falsche Bußgelder für Ratinger RadfahrerInnen? 5. Februar 201313. Februar 2023 | Dietmar Wolf Müssen Ratinger Bürgerinnen und Bürger Bußgelder zahlen, nur weil sie richtiger Weise falsch mit ihrem Rad unterwegs sind? Warum kommt die Stadt ihrer selbst gestellten Aufgabe nicht nach, Radwege richtig zu beschildern? Vor dem Hintergrund der kommenden Bußgelderhöhungen für falsch fahrende RadfahrerInnen ab dem 01.04.2013 stellen Edeltraud Bell, stellv. Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt sowie Susanne Stocks, Fraktionsvorsitzende Fragen an Bürgermeister Harald Birkenkamp. Der Text des heutigen Schreibens an BM Birkenkamp lesen Sie hier: Herrn Bürgermeister Harald Birkenkamp Rathaus Minoritenstraße 6 40878 Ratingen Bußgelderhöhungen ab 01.04.2013 und Maßnahmen Fahrradfreundliche Stadt 2012 Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Der Rheinischen Post vom 31.01.2013 haben wir entnommen, dass die Bußgelder für RadfahrerInnen ab dem 1. April d.J. erhöht werden sollen. Dies bezieht sich u.a. auf falsches Einbiegen in Einbahnstraßen (statt 15-20€ nun 20-35€) und Nichtbeachten der Benutzungspflicht von Radwegen (statt 10€ nun 20€). Es könnte also passieren, dass RadfahrerInnen in Ratingen für ihr Fahrverhalten ein Bußgeld entrichten müssen, obwohl laut novellierter Straßenverkehrsordnung bereits seit dem vergangenen Jahr 23 Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung für den Radverkehr geöffnet wurden (keine Gefährdung) und die Benutzungspflicht für viele Radwege auf Ratinger Stadtgebiet aufgehoben wurde. Dies teilt die Verwaltung in der Vorlage 152/2012 mit. Allerdings wurden diese Maßnahmen bisher noch nicht umgesetzt in dem Sinne, dass eine entsprechende Beschilderung angebracht wurde. Wenn also ein Radfahrer z.B. die Angerstraße in umgekehrter Richtung befährt, könnte ab dem 01.April ein Bußgeld gegen ihn erhoben werden, nur weil das Schild noch nicht angebracht ist, obwohl laut StVO und Mitteilung der Verwaltung die Befahrung dieser Einbahnstraße in umgekehrter Richtung erlaubt ist. Die gleiche Situation stellt sich dar, wenn ein Radfahrer z.B. auf der Fahrbahn Stadionring fährt, weil die Benutzungspflicht des gemeinsamen Fuß- und Radwegs abgeschafft ist. Da dies durch die Beschilderung nicht erkennbar ist, könnte sich die Polizei auf den Standpunkt stellen, dass hier ein Verstoß gegen die StVO vorliegt und ein Bußgeld verhängen. Diese Situation ist äußerst unbefriedigend und kontraproduktiv für das von allen Fraktionen beschlossene Bemühen der Stadt Ratingen, in das Programm „Fahrradfreundliche Stadt“ aufgenommen zu werden. Wir bitten Sie daher, umgehend die korrekte Beschilderung für alle in der Vorlage 152/2012 vorgestellten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs vornehmen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Susanne Stocks Edeltraud Bell
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