Glyphosat

In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtwicklung, Umwelt und demografischen Wandel (Die Sitzung ist geplant für den 08.09.2015) fragen wir an:

Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zur Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat zu beantworten:
1. Werden auf Flächen, deren Pflege der Stadt Ratingen, glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel eingesetzt?
2. Wenn ja, auf welchen Flächen? Die Verwaltung wird gebeten diese Flächen aufzulisten.
3. Hat die Verwaltung geprüft, ob alternative Maßnahmen, z.B. nicht-chemische Methoden, eingesetzt werden können, um den Herbizideinsatz generell zu reduzieren?

Die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Die aktuelle Einstufung von Glyphosat durch die IARC bestätigt frühere Hinweise auf eine Kanzerogenität (krebserregende Wirkung) und Genotoxizität (Erbgutschädigung) des Wirkstoffs.
Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen) haben in Reaktion auf die IARC-Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nicht-Kulturland (u.a. im kommunalen Bereich) erlassen. Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen.2 Zudem haben einige Bau- und Gartenmarktunternehmen wie toom, OBI und Bauhaus angekündigt, Glyphosatprodukte aus ihren Sortimenten zu nehmen. Einige Kommunen wie Bielefeld und Aachen verzichten bereits komplett auf Herbizide.

 

mehr:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2013/0701-0800/704-13(B).pdf?__blob=publicationFile&v=3

Vgl. http://www.pan-germany.org/download/Glyphosat-Broschuere_2014.pdf, S. 21 ff.