Antrag (StUKKMA): Abrufung von Geldern für die Stadtreinigung auf der Grundlage des Einwegkunststoff-Fondsgesetzes

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt für die Sitzung des StUKKMA am 02.07.2026 und entsprechende Folgeausschüsse die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

Abrufung von Geldern für die Stadtreinigung auf der Grundlage des Einwegkunststoff-Fondsgesetzes

Dazu beantragen wir:
Die Verwaltung möge einen Sachstand geben darüber, ob sie bereits vom Umweltbundeamt Gelder aus den Einnahmen des Einwegkunststoff-Fondsgesetzes angefordert hat bzw. ob und wann sie das künftig tun wird.

Begründung:
Seit 2025 und rückwirkend für das Jahr 2024 gilt das Einwegkunststoff-Fondsgesetz (EWKFondsG). Dieses verpflichtet Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten wie To-Go-Bechern zur Zahlung einer Sonderabgabe. Die eingenommenen Gelder werden vom Umweltbundesamt verwaltet und an die Kommunen ausgeschüttet, um die Kosten für Abfallentsorgung und Reinigung im öffentlichen Raum zu decken.

Sicherlich bedeutet es einen organisatorischen Aufwand für die Verwaltung diese Gelder zu beantragen, bringt aber auf der anderen Seite Einnahmen zur Finanzierung der Stadtreini-gung und ermöglicht ggf. eine Senkung der Gebühren für die Bürger:innen.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Meier, Fraktionsvorsitzende

Edeltraud Bell, Ratsmitglied