Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet zu den o. g. Tagesordnungspunkten des Rates um folgende Ergänzung:
Wir bitten darum, dass sowohl im Anschreiben an den Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Oliver Krischer als auch in den Einwendungen der Stadt Ratingen auch die antragsbedingte höhere Schadstoffbelastung aufgeführt wird, insbesondere durch Ultrafeinstaubpartikel (UFP). Es wurden zwar UFP in den Antragsunterlagen emissionsseitig berücksichtigt, aber nicht als eigenständige Emissions- und Gesundheitsbelastung untersucht.
Begründung:
Höhere Belastungen sind anzunehmen; gesicherte Ergebnisse liegen aufgrund einer fehlenden Messstation für Ultrafeinstaub nicht vor. Diese wäre notwendig in dem besonders betroffenen Stadtteil Tiefenbroich, der nur knapp 2,5 km nordöstlich des Flughafengeländes liegt und sich direkt in der Einflugschneise bzw. beim selteneren Ostwindbetrieb in der Abflugschneise befindet.
Aufgrund dessen ist phasenweise mit massiv erhöhten UFP-Werten zu rechnen. Zudem kommen noch Abgase von der westlich gelegenen A52 hinzu. Sobald der Wind aus Süd-West weht, der Hauptwindrichtung in dieser Region, wird die Abluft des Flughafens direkt nach Tiefenbroich getragen.
50 Prozent des UFP entstehen beim Rollen am Boden, 50 Prozent in der Lande- und Abflugphase, da dann mit geringerer Verbrennungseffizienz oder unter Last geflogen wird. So entstehen massenhaft Kleinstpartikel in Bodennähe, sowohl am Flughafen selbst wie auch im Umkreis einiger Kilometer, insbesondere in Abflug- und Landerichtung.
Die Hochschule Düsseldorf hat mit einem Team von Prof. Konradin Weber im Auftrag des NRW-Umweltministeriums die Belastung der Bevölkerung rund um den Flughafen Düsseldorf durch Ultrafeinstaubpartikel untersucht. Die ersten Ergebnisse wurden am 17.07.2019 im Umweltministerium vorgestellt und diskutiert. Anwesend waren u. a. Experten des Umweltbundesamt.
Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen:
- Es gibt eine erhebliche Belastung durch UFP rund um den Flughafen. Es konnten Partikel-Konzentrationen bis zu 400.000 Partikel pro Kubikzentimeter, also in einem Stückchen Würfelzucker, festgestellt werden. Je mehr Partikel gemessen wurden, desto kleiner waren sie.
- Es gibt einen unbestreitbaren Zusammenhang zwischen den UFP-Belastungen und dem Flughafen.
- Die Gesundheitsgefahr durch UFP ist wissenschaftlich erwiesen.
- Die Ergebnisse decken sich mit den Untersuchungen an anderen Flughäfen, u. a. Frankfurt, Amsterdam, Kopenhagen und Los Angeles. Die Besonderheit in Düsseldorf: Nahezu nirgendwo auf der Welt wohnen Tausende von Menschen, z. T. seit Jahrzehnten so dicht am Flughafen. Umso größer ist hier die Belastung durch Flug- und Bodenlärm, Feinstäube und andere Schadstoffe.
https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/turbinen-abgase-am-boden-
sind-groesste-quelle-fuer
Als ultrafeine Partikel (UFP) oder Ultrafeinstaub werden alle Partikel mit einem Durchmesser kleiner als 100 nm bezeichnet. UFP sind also die kleinsten festen und flüssigen Teilchen in unserer Luft. Diese besonders kleinen Feinstaubpartikel stellen ein potentielles Gesundheitsrisiko dar. Denn anders als größere Partikel können sie aufgrund ihrer geringen Größe sehr tief in die Lunge eindringen und in den Blutkreislauf gelangen.
Die Überwachung der Konzentration ultrafeiner Partikel ist derzeit noch nicht gesetzlich vorgeschrieben und es existieren noch keine gesetzlichen Grenz- oder Zielwerte, die eingehalten werden müssen. Mit Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie der EU (2024/2881) Ende 2026 sollen jedoch UFP ab 2030 an sogenannten Hotspots wie Flughäfen und Großmessstationen dauerhaft gemessen werden.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202402881
„Beim Ergreifen der einschlägigen Maßnahmen zur Verwirklichung des Null-Schadstoff-Ziels in Bezug auf die Luftverschmutzung auf Unionsebene und auf nationaler Ebene sollten sich die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission von den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie vom Verursacherprinzip leiten lassen, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert sind, sowie vom Grundsatz der Schadensvermeidung des europäischen Grünen Deals, wobei auch das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt anerkannt werden sollte, das in der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) am 28. Juli 2022 verabschiedeten Resolution 76/300 verankert ist. Dabei sollten sie unter anderem Folgendem Rechnung tragen: dem Beitrag, den eine bessere Luftqualität zur menschlichen Gesundheit, zur Qualität der Umwelt und zur Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme, zum Wohlergehen der Bürger, zur Gleichstellung und zum Schutz empfindlicher und gefährdeter Bevölkerungsgruppen, zu den Kosten des Gesundheitswesens, zum Wohlstand der Gesellschaft, zur Beschäftigung und zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft leistet.“
https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n22/442/77/pdf/n2244277.pdf
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Tagesmittelwerte über 10.000 Partikel pro Kubikzentimeter als hohe Belastung ein. Am Flughafen Düsseldorf selbst wurden bis zu 400.000 Partikel gefunden. Da bisher überhaupt keine UFP-Messungen vor Ort in den Wohngebieten stattfinden, nicht einmal Einzelmessungen, fordern wir wohnortnah Langzeitmessungen, nicht nur im Rahmen dieses Verfahrens, sondern generell und so
zeitnah wie möglich, nicht erst nach Inkrafttreten der bereits bekannten einschlägigen Gesetzgebung (s. o.).
Mit freundlichen Grüßen
Ute Meier, Fraktionsvorsitzende
Andrea Kornak, Ratsmitglied