Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt zur nächsten Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 09.09.2026 folgende Anfrage:
Hintergrund:
Zum Schuljahr 2027/2028 steht die Vergabe der Trägerschaft für den Offenen Ganztag (OGS) an zwei Ratinger Grundschulen an. Für das laufende Schuljahr wurde die Trägerschaft interimsweise und ohne Ausschreibung für ein Jahr vergeben. Über den weiteren Verfahrensgang, den Zeitplan und die vorgesehenen Kriterien liegen bislang keine Informationen vor.
Der Offene Ganztag prägt den Alltag vieler Familien und die Bildungsbiografie der Kinder. Ein transparentes, wettbewerbliches und rechtssicheres Vergabeverfahren liegt im Interesse der Kinder, der Eltern und der Träger.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
Interimsvergabe für das laufende Schuljahr
- Auf welcher rechtlichen Grundlage und in welchem Verfahren (zum Beispiel Direktvergabe oder Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb) wurde die Trägerschaft interimsweise ohne Ausschreibung vergeben?
- Was war der Anlass für die Interimsvergabe (zum Beispiel Trägerwechsel, Vertragsende oder Kündigung), und warum konnte kein reguläres Verfahren rechtzeitig durchgeführt werden?
- Für welchen Zeitraum gilt die Interimsvergabe, und enthält der Vertrag Verlängerungsoptionen?
- Wie hoch ist der geschätzte jährliche Auftragswert je Schule, und liegt er ober- oder unterhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwerts?
- Nach welchen Kriterien wurde der Interimsträger ausgewählt?
Reguläres Vergabeverfahren ab dem Schuljahr 2027/2028
- Ist für beide Schulen ein reguläres Ausschreibungsverfahren vorgesehen, und in welcher Verfahrensart (zum Beispiel öffentliche Ausschreibung, offenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren)?
- Wie sieht der Zeitplan aus (Veröffentlichung der Ausschreibung, Angebotsfrist, Zuschlag), und ist sichergestellt, dass der Zuschlag rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2027/2028 erteilt wird?
- Werden die beiden Schulen getrennt (losweise) oder gemeinsam als ein Auftrag ausgeschrieben?
- Wie wird sichergestellt, dass sich auch kleinere und ortsansässige Träger beteiligen können?
Kriterien und pädagogische Qualität
- Nach welchen Eignungs- und Zuschlagskriterien soll die Vergabe erfolgen, und wie werden diese gewichtet, insbesondere im Verhältnis von Preis zu pädagogischer Qualität?
- Werden das pädagogische Konzept, die personelle Ausstattung (etwa Vergütung nach TVöD SuE), die Elternbeteiligung und die Kontinuität der Betreuung als Kriterien berücksichtigt?
- Wie fließen die Erfahrungen und die pädagogische Kontinuität bestehender Trägerschaften in die Bewertung ein?
Beteiligung, Personal und Transparenz
- In welcher Weise werden die Schulkonferenzen, die Schulleitungen und die Elternvertretungen in die Entwicklung der Kriterien und in die Trägerauswahl einbezogen?
- In welchem Gremium und zu welchem Zeitpunkt werden die Vergabekriterien und das Verfahren politisch beraten und beschlossen, und wird der Rat vor der Zuschlagserteilung beteiligt?
- Wie wird mit dem Personal des bisherigen Trägers umgegangen, insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Betriebsübergang nach § 613a BGB?
Wir bitten um eine zeitnahe schriftliche Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Esser, Ratsmitglied