Entwicklung in Breitscheid sichern!

Die grüne Fraktion beantragt, die Entwicklung der „Breitscheider Mitte“ durch eine sogenannte Entwicklungssatzung planerisch abzusichern. Die Stadt möchte eine Verbindung der beiden Ortsteile durch eine familiengerechte Erweiterung der vorhandenen Wohnnutzung, ein ausreichendes Nahversorgungsangebot und neue Grünzüge schaffen. Das Baugesetzbuch sieht dafür in den §§ 165 ff. das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen vor, das dem Vernehmen nach in Ratingen noch nie eingesetzt wurde.

Die Grünen sind sicher, dass eine daraus resultierende Entwicklungssatzung Ratingen eine raschere und geschlossene konzeptionelle Entwicklung des Gesamtgebietes ermöglichen sowie eine einheitliche Planung und Durchführung gewährleisten würde. Zur Sicherung der Entwicklung trage dabei auch ein Genehmigungsvorbehalt für Erwerbsvorgänge und wesentliche Änderungen im Entwicklungsbereich bei. „Ein Vorkaufsrecht der Kommune auch ohne Bebauungsplan dient frühzeitiger Preisbegrenzung. Sozialer und erschwinglicher Wohnungsbau ist damit leichter möglich.“ So begründet der sachkundige Bürger Siegfried Aring den Vorstoß.

Der grüne Sprecher für Stadtentwicklung Christian Otto erläutert die notwendigen Voraussetzungen zur Anwendung des § 165 des Baugesetzbuches: „Die Entwicklungsmaßnahme muss dem Wohl der Allgemeinheit dienen und eine besondere Bedeutung für die Entwicklung der Kommune haben. Dazu zählen Deckung erhöhten Wohnbedarfs und Errichtung von Gemeinbedarfseinrichtungen.“ Dass einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, das ist für die Grünen-Fraktion klar. Das Ergebnis einer rechtlichen und sachlichen Prüfung soll die Verwaltung in einer Beschlussvorlage darstellen.