Gefährdet Supermarkt-Größe das Goldkuhle-Projekt?

Die Grünen fürchten um den Fortgang des Goldkuhle-Projekts. Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Hermann Pöhling: „Unabhängig von unserer bisherigen Zustimmung zu dem Projekt ist vordringlich die Frage zu klären, ob der geplante REWE-Markt in dieser Größe zulässig ist. Das vorgelegte Gutachten soll das belegen, doch haben wir da Zweifel. Mit unserem Ergänzungsantrag wollen wir erreichen, dass die Bezirksregierung zu der Problematik Stellung nimmt, bevor finale Entscheidungen getroffen werden, die sich am Ende nicht halten lassen.“

Die Grünen-Fraktion fordert, eine Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Zulässigkeit des großflächigen Einzelhandels bzw. zur Vereinbarkeit mit den landesgesetzlichen Grundlagen im geltenden Landesentwicklungsplan (LEP) für den Standort Goldkuhle einzuholen. Die Fraktion kommt zu dem Ergebnis, dass die Ansiedlung von Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von rund 1.200 qm mit den gesetzlichen Vorgaben des LEP nicht vereinbar sein könnte.

Tatsächlich handele es sich bei dem geplanten REWE-Markt mit einer Verkaufsfläche (VKF) von mehr als 1.000 qm um großflächigen Einzelhandel. Der beginnt nach den Vorgaben der Baunutzungs-Verordnung (BauNVO) sowie nach feststehender Rechtsprechung bei 800 qm VKF oder bei 1.200 qm Bruttogeschossfläche (BGF), die in diesem Fall aber bei 1.900 qm BGF liegt.

Das Ziel 6.5-2 des LEP schreibt landesgesetzlich vor, dass großflächiger Einzelhandel nur in zentralen Versorgungsbereichen zulässig ist, im konkreten Fall also nur im Zentrum von Hösel. Auf dem Standort Goldkuhle wäre ein REWE-Markt mit einer maximalen VKF von 799 qm zulässig.

Christian Otto, Sprecher für Stadtentwicklung: „Wir kommen bei Sichtung der Auswirkungsanalyse anders als deren Verfasser zu dem Ergebnis, dass die Ansiedlung von Einzelhandel in dieser Größe mit den gesetzlichen Vorgaben des LEP eben nicht vereinbar ist. Die grundsätzliche Nichtzulässigkeit des Vorhabens wird in dem Papier sogar indirekt bestätigt, weil die Ausnahmeregelung des Ziels 6.5-2 des LEP für das Vorhaben in Anspruch genommen werden muss. Dabei wird in der Auswirkungsanalyse als Ergebnis der Kaufkraftumverteilung sogar die Schließung des EDEKA-Marktes für das Zentrum von Hösel vorsichtig prognostiziert, woraus sich ergibt, dass ein zentraler Versorgungsbereich von Hösel sehr wohl wesentlich beeinträchtigt sein dürfte.“

In der Analyse heißt es auf Seite 44 wörtlich: „Im Falle einer Realisierung eines Lebensmittelsupermarktes am Vorhabenstandort wäre eine Verlagerung des Edeka-Marktes nicht auszuschließen, wenngleich weiterhin die Versorgung im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel im ZVB NVZ Hösel gegeben wäre (Aldi Süd).“ Was aus Sicht der Grünen nichts anderes bedeutet als dass man in Kauf nehmen müsste, für einen REWE-Markt in der geplanten Größe bei Goldkuhle den Edeka-Markt in der Ortsmitte von Hösel zu opfern. Eine zeitnahe Bewertung des Gutachtens durch die Regionalplanungsbehörde sei deshalb dringend geboten!