Keine Lang-LKW durch Ratingen 17. Januar 201813. Februar 2023 | Dietmar Wolf „Wir wollen mitbestimmen, wo und was auf unseren Straßen los ist,“ sagt Hermann Pöhling, Vorsitzender der Grünen Fraktion in Ratingen. Die Mitteilungsvorlage 283/2017 „Anwendung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge in Ratingen“ ist zur Beratung in den Bezirksausschüssen (zuerst am 18.01. im BezA Mitte) und im Stadtentwicklungs-Ausschuss vorgesehen. „Wir stellen dazu folgenden Beschlussantrag,“ so Pöhling weiter: „Die Verwaltung wird beauftragt, alle eingehenden Anfragen auf Befahren mit Lang LKW abzulehnen. Ausnahmen davon bedürfen der Zustimmung des Rates.“ Die Verwaltung hat in der Vorlage 283/2017 lapidar mitgeteilt, dass sie die Absicht habe, „allen eingehenden Anfragen auf Befahren mit Lang LKW zunächst zustimmen.“ Dazu meinen die Grünen: „Wir wollen die Zulassung von Monster Trucks auf Straßen in Ratingen verhindern. Die Begründung der Verwaltung, die Zulassung von Monster Trucks soll auf wenige Straßen sehr eng begrenzt werden, verkennt nach unserer Ansicht, dass eine solche Genehmigung ein immenses Wachstum von LKW-Verkehr nach sich ziehen wird. Die Verkehrsgefahren auf unseren Straßen werden wachsen und am Ende werden die vom LKW-Verkehr verursachten Straßenschäden aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren sein. Nach unserer Auffassung ist es eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit, wenn behauptet wird, der Einsatz von Riesen-LKW würde zu weniger LKW-Verkehr und zu einer Entlastung der Umwelt führen. Dies ist eindeutig nicht der Fall, denn Riesen-LKW verlagern Transporte von der Schiene auf die Straße. Gleichzeitig wird durch die Vergrößerung des Ladevolumens der Trend zur Lagerhaltung auf der Straße beschleunigt. Wer Monster Trucks auf Ratingens Straßen zulässt, wird am Ende mehr LKW-Verkehr mit all seinen negativen Folgewirkungen für die Ratinger Bürger und unsere Umwelt erzeugen. Unsere Straßen sind nicht für den Einsatz von Monster Trucks gebaut und insoweit wird auch die Stadt Ratingen am Ende auf den Kosten für die Straßenschäden und die Folgekosten sitzenbleiben. Kreuzungen, Kreisverkehre, Bahnübergänge, Parkplätze und Rastanlagen sind nicht für 25 Meter lange Riesen-LKW gebaut worden. Zudem erhält die Stadt auch keine Einnahmen aus der LKW-Maut, um solche Schäden und Folgekosten zu kompensieren. Die zusätzlichen Kosten durch die Riesen-LKW werden also der Allgemeinheit aufgebürdet und am Ende durch den kommunalen Haushalt zu finanzieren sein. Und nicht zuletzt ist der Einsatz von Monster Trucks mit erheblichen Verkehrsrisiken verbunden. Es entstehen dann längere Räumzeiten an Kreuzungen und größere Kurvenradien bei Abbiegevorgängen, es handelt sich auch um eine größere LKW-Masse im Falle einen Unfalles oder eines Auffahrens in ein Stauende. Ladungen in der Größenordnung von Monster Trucks gehören auf die umweltfreundliche und sichere Schiene und nicht auf unsere Straßen in Ratingen.“
Antrag (StaMA etc.): Sachstand Schaffung eines flächendeckenden Car-Sharing-Angebots bis 2030 11. Juni 202511. Juni 2025 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, für die nächste Sitzung des StaMA am 25.06.2025 sowie nachfolgend HAFA und RAT bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Aufnahme des Tagesordnungspunktes: Sachstand Schaffung eines flächendeckenden Car-Sharing-Angebots bis 2030 Wir bitten die Verwaltung auszuführen, wie sie das Ziel, bis 2030 ein flächendeckendes Car-Sharing-Angebot in Ratingen aufzubauen, erreichen will. Dieses Ziel ist in der Nachhaltigkeitsstrategie von 2024 formuliert. Auch im jüngst verabschiedeten Nachhaltigkeitsbericht ist zu lesen: „Bis zum Jahr 2030 soll […]
Antrag (StaMA etc.): Sachstand zur Umsetzung der gesetzlichen Solarpflicht in Ratingen 11. Juni 202511. Juni 2025 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, für die nächste Sitzung des StaMA am 25.06.2025 sowie nachfolgend HAFA und RAT bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Aufnahme des Tagesordnungspunktes: Sachstand zur Umsetzung der gesetzlichen Solarpflicht in Ratingen Wir bitten die Verwaltung, in der Sitzung die folgenden Fragen zu beantworten: Begründung:Mit der Novellierung der Landesbauordnung NRW im Oktober 2023 gibt es eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten und ab 2026 auch bei Bestandsbauten. Stichtag ist der […]