Beschulung der Kinder von Asylbewerbern

Sechs Kinder und Jugendlichen können nach uns vorliegenden Informationen auf Grund ihres begrenzten Aufenthalts nicht eine der Ratingen Schulen besuchen. Die Aufenthalts-Anträge wurden aber in den letzten Jahren immer wieder verlängert. Dennoch erfuhren diese Kinder keine Bildung. Es sollte auch in unserer Verantwortung liegen, diesen Kindern ein Recht auf Bildung zuzugestehen. Niemand weiß, ob nicht am Ende doch eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung ausgesprochen wird.
„Wir können es uns nicht leisten junge Menschen sehenden Auges in Hartz IV gehen zulassen.“ Sagt Barbara Esser, Ratsmitglioed und schulpolitische Sprecherin der Ratingen Grünen. Sie beantragt im kommenden Schulausschuss:

Die Verwaltung soll eine Vorlage erstellen, in der Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die Kinder von Asylbewerbern mit begrenzter Aufenthaltsgenehmigung in Ratingen beschult werden können.