1,50 Meter Mindestabstand: Die bekannte Corona-Regel gilt auch im Straßenverkehr – nämlich beim Überholen von Radfahrenden. Die StVO hat den Straßenraum eindeutig neu verteilt. Diese Regelung soll im Kreis Mettmann nun verstärkt beworben werden. Häufiges Beispiel aus Wohngebieten: Radfahrende, die an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren, werden selbst dann mit dem Auto überholt, wenn dafür gar nicht genügend Fahrbahnraum verfügbar ist. Die Radfahrenden verringern dann oft zwangsläufig ihren Abstand zu den geparkten Autos so sehr, dass sie durch sich öffnende […]