GRÜNE beantragen Aufhebung des CO-Pipeline-Gesetzes im Landtag NRW

Die GRÜNE-Landtagsfraktion stellte am Mittwoch im Landtag einen Antrag, mit dem die schwarz-gelbe Landesregierung aufgefordert wird, umgehend einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des sog. Rohrleitungsgesetzes einzubringen. Nachdem das OVG zuletzt entschieden hatte, dass die Planfeststellung für die CO-Pipeline rechtlich nicht zu beanstanden ist, kann die Inbetriebnahme nach Angaben der Grünen im Landtag jetzt nur noch politisch gestoppt werden.  

„Diese Initiative der GRÜNEN-Landtagsfraktion ist ausdrücklich zu begrüßen, weil die Notwendigkeit zur Inbetriebnahme für die CO-Pipeline nicht besteht“, so Martin Tönnes, Bürgermeisterkandidat der GRÜNEN in Ratingen. In dem Antrag wird auf die Ergebnisse der Gutachten des Umweltministeriums aus dem Jahr 2017 verwiesen, dass die Pipeline zur Rohstoffversorgung der Covestro-Standorte nicht notwendig ist. Damit würde auch die Rechtsgrundlage für die Enteignung der Grundstücke fehlen, die durch das Rohrleitungsgesetz aus dem Jahr 2006 gesetzlich geschaffen worden ist.  

„Insbesondere CDU und FDP aus Ratingen und im Kreis Mettmann haben mit dem Antrag der Grünen im Landtag die Chance ihre ablehnende Haltung durch konkretes Handeln zu beweisen.  Die Ratinger CDU und die FDP aber auch die Ratinger SPD können sich dem Antrag der GRÜNEN-Landtagsfraktion anschließen und ihre jeweiligen Landtagsfraktionen auffordern, dem Antrag der Grünen im Landtag zuzustimmen“, fordert Martin Tönnes die Parteien in Ratingen zum aktiven Handeln auf.