Grüne wollen Satzung für Wohnraumschutz in Ratingen

Mit einem unverständlicherweise vom Rat zunächst in den Sozialausschuss verwiesenen Antrag will die Grüne Fraktion die Stadt bei Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum in die Pflicht nehmen.

„Gegen spekulativen Leerstand und kommerzielle Kurzzeitvermietungen beantragen wir Grüne eine Wohnraumschutzsatzung für Ratingen!“ fasst der Fraktionsvorsitzende Christian Otto kurz und bündig zusammen. Ohne eine städtische Verordnung habe die Verwaltung keine Handhabe solche Missstände zu verhindern, so Christian Otto. Die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung oder für Messebesucher in den einschlägigen Internet-Portalen (Kurzzeitvermietungen) führten letztlich zu dauerhaftem Entzug von Mietwohnungen sowie Mietsteigerungen infolge Wohnraummangels.

„Die Mehrheit des Rates hätte beim Wohnraumschutz in Ratingen kurzfristig Fakten schaffen können, zog jedoch leider einen Verweis in den Sozialausschuss vor. Dabei sind Wohnraumschutzsatzungen vielerorts in NRW bereits ein probates Mittel der Stadtplanung. Sie käme in Ratingen nicht nur sozial Benachteiligten, sondern allen Ratingerinnen und Ratingern zu Gute“, zeigt sich Otto enttäuscht.

Martin Tönnes, grüner Bürgermeisterkandidat weist auf die angespannte Situation auf dem Ratinger Wohnungsmarkt hin. Mit der von den Grünen beantragten Wohnraumschutzsatzung sieht er einen weiteren Schritt zu einer von ihm zum Wahlziel erklärten neuen Wohnungspolitik in Ratingen:

„Als Bürgermeister werde ich alle Möglichkeiten prüfen und umsetzen, die bezahlbares Wohnen in Ratingen sicherstellen können. Eine Satzung zum Schutz vor Spekulation mit Wohnungen durch Leerstand und zum Schutz vor der Zweckentfremdung als Ferienwohnung schafft die notwendige Grundlage um gegen derartigen Mißbrauch vorzugehen.“ Mit der Initiative für eine Wohnraumschutzsatzung in Ratingen setzen die GRÜNEN konkretes Handeln und umsetzbare Lösungen der Ankündigungspolitik anderer Parteien entgegen.