Interkulturelle Kompetenz

Elizabeth Yeboah
Elizabeth Yeboah

Für die kommende Sitzung des Integrationsrat fratgen wir nach der Interkulturellen Kompetenz der Mitarbeiter*innen der Verwaltung:

Wie, wann und in welcher Form wurden und werden künftig Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter der Stadt Ratingen mit Fortbildungsmaßnahmen zur interkulturellen Kompetenz & Migration unterstützt?

Elizabeth Yeboah, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion und Mitglied im Integrationsrat:  „Fortbildungen in diesem Kontext sind besonders für Mitarbeiter*innen in publikumsstarken Abteilungen der Verwaltung im Jugendamt,

Sozialamt und den Bürgerbüros von Interesse“
Ergänzung: In NRW wird die interkulturelle Kompetenz in Paragraf 4.2 des „Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen“ vom 24. Februar 2012 wie folgt definiert: „Interkulturelle Kompetenz im Sinne dieses Gesetzes umfasst 1. die Fähigkeit, insbesondere in beruflichen Situationen mit Menschen mit und ohne Migrationshintergrund erfolgreich und zur gegenseitigen Zufriedenheit agieren zu können, 2. die Fähigkeit bei Vorhaben, Maßnahmen, Programmen etc. die verschiedenen Auswirkungen auf Menschen mit und ohne Migrationshintergrund beurteilen und entsprechend handeln zu können sowie 3. die Fähigkeit, die durch Diskriminierung und Ausgrenzung entstehenden integrationshemmenden Auswirkungen zu erkennen und zu überwinden.“