Kopplung von Bürgermeister- und Kommunalwahlen kommt 2020

Mit dem jetzt auf den Weg gebrachten „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie“ werden (Ober-)Bürgermeister- und Landratswahlen in NRW künftig wieder an einem gemeinsamen Termin mit den allgemeinen Kommunalwahlen stattfinden. Die Kopplung beider Wahlen soll im Jahre 2020 erfolgen. Dieses war mit der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Grüne im Juli festgelegt worden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Wahlperiode des Stadtrates & Kreistages einmalig auf rund sechs Jahre verlängert werden.

Die reguläre Amtszeit der in 2009 gewählten Räte und Kreistage endet 2014. Die nächste Kommunalwahl soll im Jahr 2014 dann letztmalig zeitgleich mit der Europawahl stattfinden. Spätestens ab der folgenden Kommunalwahl 2020 soll es gekoppelte Wahlen im Turnus von dann wieder fünf Jahren geben.

Dazu Susanne Stocks, Fraktionsvorsitzende der Ratinger Grünen: „Wir begrüßen die Rückkehr zur verbunden Wahl. Inhaltlich wird dadurch die Verantwortung von (Ober-) BürgermeisterInnen wieder mit derjenigen von Räten/Kreistagen verknüpft. Eigene Landratswahlen wird es ebenfalls nicht mehr geben. Hier bestand die Gefahr, dass es zu Minusrekorden bei der Wahlbeteiligung hätte kommen können. Finanziell sparen die Kommunen dauerhaft Geld – auch bei uns in der Stadt Ratingen sind das nicht unerhebliche Summen.

Mario Krüger, kommunalpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion: „Auch die CDU ist inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass die von der Regierung Rüttgers 2007 beschlossene Entkopplung und die Einführung von Wahlperioden von sechs Jahren für die Hauptverwaltungsbeamten ein Fehler war. Wir setzen daher auf eine allgemeine Zustimmung im Landtag.“