Ratsmehrheit gefährdet Naturschutzgebiet und Einzelhandel 2. November 201213. Februar 2023 | Dietmar Wolf Mitten in Homberg liegt die ehemalige Sandgrube Liethen, seit September rechtssicher als „Naturschutzgebiet Sandgrube Homberg“ (NSG) anerkannt. Nach Norden und Süden wird das Gelände jeweils durch Wohnbebauung begrenzt. Nach Westen und Osten ist das Gebiet offen – und das muss auch so bleiben, um die Fauna im NSG zu schützen (siehe auch Rheinische Post vom 3. November 2012). Gefahr droht dem NSG von zwei Seiten! Im Rahmen der Regionalplanung soll die Öffnung in der Landschaft nach Westen geschlossen werden durch einen allgemeinen Siedlungsbereich – dann wären hier Wohnungsbau und Gewerbe möglich. Im Osten soll eine sog. Neue Mitte Hombergs entstehen – das hat der Rat am 30.10.2012 mit der Mehrheit von CDU und BU per Aufstellungsbeschluss für einen neuen B-Plan bestimmt. Die sog. Neue Mitte ist ein Kuriosum, das weder die Homberger Kommunalpolitik noch der örtliche Einzelhandel will. Geboren wurde sie in einem „Vertieften Einzelhandelskonzept für den Stadtteil Ratingen-Homberg“ (VEK). Als „Papiertiger“ sollte sie die Ablehnung der Ansiedlung eines weiteren Discounters neben Aldi an der L422 begründen helfen. Laut Verwaltung war die Neue Mitte die Chance, weitere Discounter abzublocken, ohne als Einkaufszentrum tatsächlich realisiert werden zu müssen. Allerdings spielte das Verwaltungsgericht Düsseldorf bei dieser Art Verhinderungsplanung nicht mit. Jetzt wurde die Neue Mitte eine entscheidende Komponente in einem neuen Bebauungsplanentwurf. Damit soll aus einem relativ unverbindlichen Konzept eine verbindliche Planung werden. Dazu Hermann Pöhling, grünes Ratsmitglied aus Homberg: „Wir haben nur noch die Wahl zwischen einem weiteren Discounter neben Aldi und einem Einkaufszentrums im Dreieck L 422 / Steinhauser Straße. Das EKZ im B-Plan auszuweisen und dann nicht zu bauen, das geht nicht. Es ist eindeutig das größere Übel für den lokalen Einzelhandel und das Naturschutzgebiet.“ Die Grünen beantragten folgerichtig, den Aufstellungsbeschluss für den neuen B-Plan zurückzuweisen, auf eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu verzichten, den Beschluss über das VEK wieder aufzuheben und das VEK zur erneuten Beratung an den BezA Homberg-Schwarzbach zu verwiesen. Das Ergebnis der erneuten Beschlussfassung über das VEK sollte in den B-Plan-Entwurf HM 379 eingearbeitet werden. Der Rat entschied gegen Grüne und SPD und sämtliche Homberger Ratsleute anders. Die Folgen im ungünstigsten Fall: Die Stadt setzt sich vor Gericht durch, ein weiteres Einkaufszentrum wird als „Neue Mitte“ errichtet, die beiden vorhandenen Einzelhandelszentren in Homberg werden notleidend, das Naturschutzgebiet wird nach Osten hin versiegelt. Cui bono – wem nützt es?
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