Noch sind wir nicht ganz so weit, allerdings dürften BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und alle Pipelinegegnerinnen und Gegner diesem Ziel in dieser Woche ein erhebliches Stück näher gekommen sein. Nach Angaben des Rechtsanwaltes des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Rahmen des nichtöffentlichen Erörterungstermins am gestrigen Dienstag erhebliche Zweifel an der Allgemeinwohlbedeutung der Pipeline und am Rohrleitungsgesetz, dass die Rechtsgrundlage für die Grundstücks-Enteignungen bildet, geäußert. Auch die bei der Entscheidung für die Pipelinetrasse auf der rechten […]