Felderhof II – keine sachgerechte Beschlussfassung möglich 5. Dezember 201013. Februar 2023 | Dietmar Wolf Betr.: Felderhof II, hier Vorlage 268/2010 und 281/2010 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet hiermit um unverzügliche schriftliche Beantwortung folgender Fragen zu den beiden vorgenannten Beschlussvorlagen: – Bei der auf dem Areal Felderhof II bisher vorgesehenen gewerblichen Nutzung sollten gemäß Sanierungsvertrag aus 2001 die Freiflächen mit einer 0,5 m starken mineralischen Abdichtung in Kombination mit einem Drainagesystem zum Auffangen und Ableiten von Regenwasser versehen werden. Verbleibende Restflächen sollten flüssigkeitsdicht versiegelt werden. (vergl. Seite 6 Mitte der Entwurfsbegründung zu Vorlage 281/2010). Wieso kommt dem gegenüber jetzt der Gutachter Dr. Tillmanns & Partner bei einer deutlich geringeren Versiegelung des geplanten Wohnbaugebietes (nur 60%) zu der Feststellung, dass lediglich das Aufbringen einer 0,6 – 0,9 m mächtigen Oberbodenschicht und eine damit angeblich einhergehende „verzögerte Versickerung“ für den Grundwasserschutz der teilweise sogar in der Wasserschutzzone III a gelegenen Fläche ausreichend sein soll? (vergl. S. 16 des Gutachtens Dr. Tillmann & Partner, Anlage 3 der Entwurfsbegründung). – In Anlage 5 der Vorlage 286/2010 weist die Untere Landschaftsbehörde darauf hin, dass es unverständlich sei warum diese Fläche von Gewerbe- in Wohnnutzung umgewandelt werden soll, wenn fast zeitgleich vier neue Gewerbegebiete mit 28,6 ha im Außenbereich und sogar im Landschaftsschutzgebiet in Ratingen ausgewiesen werden sollen. Wir bitten um Mitteilung um welche 4 neuen Gewerbegebiete es sich hierbei handelt. – Wie im Umweltbericht beschrieben, liegen Hinweise auf das Vorkommen von streng geschützten Arten auf dem Gebiet Felderhof II vor. Die Untere Landschaftsbehörde fordert daher (Anlage 8 zur Vorlage 261/2010) „zum Erhalt des Biokorridors…..sollte ein ausreichend breiter Korridor, der sich an seiner Ausgestaltung, Pflege und Nutzung an den Bedürfnissen dieser Arten orientiert, nicht mit einer Bebauung überplant, sondern als Grünfläche festgesetzt werden.“ Wir bitten um eine ausreichend detaillierte planerische Darstellung wo sich dieser Korridor im Plangebiet befindet. Darüber hinaus stellen wir hiermit folgende Anträge: 1.) Da sich offensichtlich frühere Gutachten und das jetzt neu vorliegende Altlasten-Gutachten zur Wohnbebauung eklatant widersprechen beantragen wir die oben genannten Vorlagen auszusetzen bis unsere vorstehend genannten Fragen hinreichend geklärt sind. Erst danach ist überhaupt eine sachgerechte politische Beschlussfassung zu diesen Vorlagen möglich. 2.) Darüber hinaus beantragen wir vor einer Beschlussfassung zur Auslegung des B-Planes und der FNP-Änderung zum Felderhof II zunächst den zwischen dem Kreis, der Stadt Ratingen und dem Investor noch neu auszuhandelnden Sanierungsvertrag abzuschließen (ggfls. aufschiebend bedingt bezüglich eines positiven Satzungsbeschlusses zum B-Plan) und diesen dem Rat zur Kenntnis zu geben. Dies sehen wir insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass seitens der Verwaltung in der Vergangenheit mehrfach, offensichtlich unrichtige Darstellungen zu den angeblich durchgeführten und noch ausstehenden Sanierungsmaßnahmen gegenüber dem Rat und seinen Ausschüssen gemacht wurden. Mit freundlichen Grüßen Für die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen Susanne Stocks Felix Gorris -Fraktionsvorsitzende- -Sprecher Stadtentwicklung und Umwelt-
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