Anfrage zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets

Anfrage für den nächsten Sozialausschuss am 16. Juni 2011

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Wiglow,

 

wir bitten um die Beantwortung der nachstehenden Fragen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundesministeriums Arbeit und Soziales zur Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher.

  1. Wie viele anspruchsberechtigte Kinder und Jugendlichen gibt es in Ratingen, wie viele von ihnen haben inzwischen einen Antrag gestellt und wie werden die Familien über die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket informiert?
  2. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter des Kreises und der Stadt Ratingen konkret aus?
  3. Wird darauf geachtet, eine möglichst unbürokratische Antragstellung zu ermöglichen?
  4. Wie hoch ist der Zuschuss zum Mittagessen in der Schule, im Hort und in der Kita und wie erfolgt die Kostenerstattung?
  5. Welche Vereinbarungen liegen mit den Schulen vor, wann Nachhilfeförderung beantragt werden kann und wie hoch ist der Zuschuss zum Nachhilfeunterricht?
  6. Hat das Jobcenter über die Stadt Ratingen entschieden, welche Träger die Lernförderung erbringen kann und wie werden die Kosten abgerechnet?
  7. Wie ist der Zuschuss bei den Fahrkarten zur Schule geregelt und wie hoch ist dieser?
  8. Gibt es eine Höchstgrenze zur Kostenerstattung bei eintägigen Klassenfahrten oder mehrtägigen Ausflügen der Kindertageseinrichtung (obwohl dies nach § 28 (2) SGB II nicht vorgesehen ist)?
  9. Kinder und Jugendliche die noch keine 18 Jahre sind, erhalten 10 Euro monatlich für Freizeitaktivitäten, Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Kultur, Spiel und Geselligkeit sowie für Musikunterricht und Museumsbesuche. Gibt es hier eine Abstimmung mit den Vergünstigungen im Rahmen des Ratinger Sozialpasses? Sind alle für die Vergünstigungen in Betracht kommenden Institutionen (VHS, Musikschule, Sportvereine etc) informiert und in die Umsetzung mit einbezogen? Wie sind die Zahlungsmodalitäten ausgestaltet? Erhalten Vereine und sonstige Dienstleister Pauschalen, müssen LeistungsempfängerInnen in Vorkasse gehen oder gibt es eine Spitzabrechnung?
  10. Wie hoch wären bei Inanspruchnahme aller Leistungen durch die antragsberechtigten Familien die Kosten für den Kreis bzw. die Stadt Ratingen und in welchem Verhältnis stehen hierzu die Mehreinnahmen durch die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung? Fallen durch die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets bisher durch das Land NRW eigenständig erbrachte Landeszuschüsse z.B. im Bereich Schulessen weg und wenn ja in welcher Höhe?

Begründung:

Der Bund hat die Antragsfrist für Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, die rückwirkend für Januar 2011 gestellt werden können, bis Ende Juni 2011 verlängert. Um möglichst viele antragsberechtigte Familie auf ihre Rechte hinzuweisen und Klarheit über die Leistungsvergabe zu erhalten, wäre eine umfassende Information über die Ausgestaltung des Bildungs- und Teilhabepakets im Sozialausschuss hilfreich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

 

Susanne Stocks            Elizabeth Yeboah                Abdul Ghafoor

Fraktionsvorsitzende   Sozialausschussmitglied  Sozialausschussmitglied