Antrag: Einbürgerungsverfahren

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt zu TOP 5 der gemeinsamen Sitzung des
Integrationsrats und Sozialausschusses am 09.03.2023, seitens der Verwaltung nachfolgende Fragen beantworten zu lassen.

Die Antragstellung für Einbürgerungsverfahren erfolgt bei der zuständigen Behörde des Kreises Mettmann. Bisher haben die meisten Städte des Kreises Mettmann die Einbürgerungsverfahren in Zusammenarbeit mit der Kreisbehörde bearbeitet. Lediglich die Städte Ratingen, Erkrath und Velbert lassen das gesamte Antragstellungsverfahren vom Kreis direkt durchführen.

Vor dem Hintergrund dieser Situation fragen wir an:

1. Wie und in welcher Form arbeitet die Stadt Ratingen mit der Einbürgerungsbehörde des Kreises Mettmann zusammen? Stehen in Ratingen dafür zusätzlich Stellen zur Verfügung?

2. Wie viele Anträge wurden in den Jahren 2017 bis 2022 auf diese Weise gestellt und wie viele Einbürgerungen hat es in Ratingen im gleichen Zeitraum tatsächlich gegeben?

3. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit?

4. Ist es in diesem Zusammenhang zu Verfristungen gekommen – falls ja, in welcher Anzahl?

5. Wie soll den anstehenden Gesetzesänderungen im Ausländerrecht, z.B. in Bezug auf
das Chancenaufenthaltsgesetz in Ratingen entsprochen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Christian Otto, Fraktionsvorsitzender

Annabell Fugmann, Ratsmitglied