Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt zu Vorlage 187/2021 im UKKNA und seinen Folgeauschüssen:

1.
Die Verwaltung nimmt erneut Kontakt mit der Investorin securenergy solutions AG auf und signalisiert die Bereitschaft, gemeinsam und zeitnah eine genehmigungsfähige Fläche für einen Solarpark zu finden. Gegebenenfalls sollen proaktiv Eigentümer*innen potentiell geeigneter Flächen angesprochen werden.

2.
Die Verwaltung setzt sich zusammen mit dem Kreis Mettmann als unterer Raumordnungsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf für eine Untersuchung zu geeigneten Flächenpotenzialen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Kreis bzw. für denRegionalplan Düsseldorf ein.
Im besonderen Maße geeignete Standorte sollen als Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung (sog. Konzentrationswirkung) im Regionalplan dargestellt und planerisch gesichert werden.

Begründung:
Die Vorlage 187/2021 zeigt, dass für weitreichende Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen eine planerische Steuerung überfällig ist.
Die Ebene der Regionalplanung ist das geeignete Planungsrecht, um die Energiewende im Gesamtraum überörtlich zu gestalten und solche flächenintensiven Anlagen auf hierfür geeignete umwelt- und landschaftsverträgliche Standorte zu lenken.

Der Landesentwicklungsplan legt als gesetzliches Ziel für raumbedeutsame Anlagen der Solarenergie fest, dass diese auf

  • Brachflächen oder Konversionsflächen,
  • Aufschüttungen und
  • entlang von Autobahnen und Schienenstrecken

zulässig sind.
Die planungsrechtlichen Ziele des LEP NRW sind zu beachten und wirken unmittelbar gegenüber den nachgeordneten Kommunen.

In den Erläuterungen zum Ziel der Landes- und Regionalplanung wird darüber hinaus ergänzend klargestellt, dass für die Nutzung von Photovoltaik vorrangig der vorhandene Gebäudebestand genutzt werden soll.
Eine Untersuchung über geeignete Standorte und deren planerische Steuerung ist deshalb durchzuführen, um die Belange des Bodenschutzes, des Schutzes landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie den Schutz des Landschaftsbildes hierbei zu berücksichtigen.
Insbesondere landwirtschaftliche Flächen mit hohen Bodenwerten sind als Lebensgrundlage für die Produktion von Lebensmitteln vor anderen Flächenansprüchen mit den Notwendigkeiten der klimabedingten weitreichenden Nutzung der Solarenergie stets abzuwägen.
Als Untersuchungs- und Planungsraum bietet sich die Ebene des Regionalplans an, um ein hinreichend großes Untersuchungsgebiet für die Abwägung zur Auswahl von Standortalternativen sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen


Christian Otto, Fraktionsvorsitzender
Martin Tönnes, Ratsmitglied