Gebührenpflichtige Parkgelegenheiten

Antrag zu TOP 7 des BezA Mitte am 30. Juni 2011 – „Parkraumbewirtschaftung“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Ausschuss möge beschließen:

  1. Die Parkgelegenheiten auf öffentlichen Wegen und Plätzen in der aufgeführten Übersicht (Anlage 1 Ziffern 1 und 2) werden nach Beschlussfassung montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr gebührenpflichtig. Die Höchstparkdauer auf diesen Parkgelegenheiten wird auf drei Stunden festgesetzt.
  2. Die Parkgebühr wird auf 0,70 € pro angefangene 30 Minuten festgesetzt.
  3. Für den Parkplatz Stadthalle besteht die Möglichkeit, eine Monatsparkkarte gegen eine Gebühr von 50,00 € zu erwerben. Allerdings werden nur 20 % dieser Parkplätze für Dauerparker frei gegeben. Die Monatsparkkarte gilt nur von montags bis freitags, jeweils 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr. In den übrigen Zeiten kann dort von Jedermann gem. Ziffer 5 geparkt werden. Die Dauerparkplätze werden durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.
  4. Die im Beschlussvorschlag der Verwaltung unter 7. bis 12. genannten Kosten sind zu aktualisieren, die Gebührenordnung (Anlage 2) ist anzupassen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen.
  5. Die Unterpunkte 4., 5., 6. und 14. im Beschlussvorschlag der Verwaltung entfallen.
  6. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe durchzuführen. [vormals Punkt 13]

 

Fettdruck: Änderungen gegenüber dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

 

Susanne Stocks

Fraktionsvorsitzende