Kalkulatorische Zinsen für Ratinger Gebührenhaushalte auf Senkung prüfen

Sehr geehrter Herr Pesch,

der Zinssatz für Eigen- und Fremdkapital in der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung für die städtischen Gebührenhaushalte wie Abwasser- und Müllentsorgung, Straßenreinigung, Rettungsdienst und Bestattungswesen bedarf im Zeitablauf einer Überprüfung.
Die langfristige Zinsentwicklung beeinflusst das Kreditportfolio der Stadt ebenso wie die daraus folgende Rechtsprechung.

Der Stadtrat hat zuletzt in seiner Sitzung vom 10. Oktober 2017 nach Überprüfung auf Antrag der CDU-Fraktion den kalkulatorischen Zinssatz von 6,0 auf 5,0 % p.a. angepasst.

Der von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW aus der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank der letzten 50 Jahre abgeleitete höchstens anzuwendende kalkulatorische Zinssatz beträgt für 2021 5,42% p.a. ggf. zzgl. eines (Kredit-)Margenaufschlags von maximal 0,5%-Punkten.

Aufgrund von Rückzahlungen von Altkrediten, der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank sowie der Tatsache, dass die Stadt Ratingen verstärkt Investitionen in den Gebührenhaushalten vorgenommen hat, möchten die unterzeichnenden Fraktionen eine erneute Prüfung initiieren.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Einbringung des Haushaltsplanes 2022 eine Vorlage folgenden Inhalts zu erstellen:

  1. Darstellung des aktuellen Kreditportfolios und des Eigenkapitals in den
    Gebührenhaushalten,
  2. Darstellung eines zulässigen Minimums und Maximums für den kalkulatorischen
    Rechnungszins in den Gebührenhaushalten für 2022f.
  3. Ableitung eines bürgerfreundlichen kalkulatorischen Gebührenzinssatzes ab
    1.1.2022 unter Berücksichtigung der (auch zukünftigen) Zinsentwicklung,
    Angemessenheit und Rechtssicherheit.

Mit freundlichen Grüßen
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Christian Otto
Dieter Koenemann

CDU-Fraktion:
Stefan Heins
Gerold Fahr