Neugestaltung des Freizeitgeländes am Blauen See

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt dem Beschlussvorschlag zu und begrüßt die Auslobung eines Wettbewerbs, um die bestmögliche Lösung für die Neugestaltung des Freizeitgeländes am Blauen See zu erreichen.

Mit der Wettbewerbsaufgabe für das Gebäude des UBZ sind wir vollumfänglich einverstanden. Zu den pädagogischen Freiflächen merken wir an:

In der Auslobung sind für die Errichtung der pädagogischen Freianlagen (Biotopflächen mit Anschauungsfunktion) insgesamt 2,5 ha Flächen vorgesehen. Von diesen Flächen sind ca. 2,0 ha in Waldflächen vorgesehen. 0,5 ha sind im Bereich der Angerauen im Freilandbereich angeordnet. Räumlich verteilen sich die Flächen auf drei Standorte. Unmittelbar am Standort des geplanten UBZ befinden sich 1,0 ha reiner Waldfläche.

Dies weicht jedoch stark von dem Fachgutachten für das UBZ ab. Dieses zeigt eindeutig auf, dass

  • zur Gewinnung von dauerhaften Zuschüssen durch das Land, Reduktion der Dauer- kosten für die Stadt
  • für eine breite Nutzung durch die Zielgruppen
  • für Einnahmen zur Verringerung der Dauerkosten für die Stadt ein gut gestaltetes Offenlandgelände mit ausreichender Größe vorhanden sein muss. In der Auslobung sind nur 0,5 ha in den Angerauen vorgesehen. In Heiligenhaus gibt es zudem bereits ein Waldumweltzentrum.

Wir stellen folgenden Antrag:

In die Auslobung soll aufgenommen werden, dass Möglichkeiten aufgezeigt werden sollen, wie auf dem Gelände eine möglichst große Offenlandfläche realisiert werden kann. Diese sollte zwischen 1 und 2 ha (von den insgesamt 2,5 ha) groß sein und an das UBZ Gebäude angrenzen bzw. in unmittelbarer Nähe liegen.

Mit freundlichen Grüßen

Edeltraud Bell, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Isabella Kappner, Ratsmitglied