Niederschlagsentwässerung „Bezirkssportanlage Mitte“ 5. Mai 200913. Februar 2023 | Dietmar Wolf Bezirksausschuss Ratingen-Mitte am 7. Mai 2009 TOP 4 Bebauungsplan M 357 „Bezirkssportanlage Mitte“ Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir stellen folgende Anträge: 1.) Die Verwaltung stellt in einer separaten Vorlage vor Einbringung der Vorlage zum Satzungsbeschluss zum B-Plan M 357 in einem Plan dar, wo genau die Niederschlagsentwässerungsrohre der Bezirkssportanlage verlegt werden und wo diese an das heute bereits vorhandene Entwässerungssystem angeschlossen werden. 2.) Die Verwaltung stellt in gleicher Vorlage die Gesamtkosten für diese Niederschlagsentwässerung gemäß der Planung aus vorstehender Ziffer 1 dar. 3.) Es ist absehbar, dass zur Genehmigungsauflage gemacht wird auf der Plangebietsfläche von über 70.000 qm das Niederschlagswasser überwiegend oder ganz in die Kanalisation abzuführen. Deshalb, soll die Verwaltung darstellen, welche Auswirkungen die Niederschlagswasserableitung auf die Grundwasserneubildungsrate im Plangebiet und die betroffene Umgebung haben wird. Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung des Wasserschutzgebietes, die heute oberflächennahen Grundwasserstände und die damit verbundenen möglichen Auswirkungen auf die umliegende Flora des Landschaftsschutzgebietes, sind ebenfalls darzustellen. Begründung: In der Vorlage 89/2009 werden die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der TöB zum B-Plan M 377 „Bezirkssportanlage Mitte“ dargestellt. Unter Ziffer 5 (Kosten und Finanzierung) wird ausgeführt, dass in den dort genannten Kosten der Gesamtmaßnahme von 6,895 Mio. € u.a. die Kosten des Kanalanschlusses für Niederschlagswasser nicht enthalten sind. Auf Seite 12 Mitte des beigefügten Landschaftspflegerischen Fachbeitrages wird dargestellt, dass der vorgesehene Regenwasserkanal durch eine Teilversickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet entlastet werden soll. Hierzu sollen Mulden und Sickerfenster angelegt werden. Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung Ratingen vom 27. 12. 2002 und dort Anlage A, Ziffer 5.3.1 und 5.3.2 sind jedoch Sickerschächte und Muldenversickerungen in der Wasserschutzzone III b verboten. Aus diesem Grund ist die Genehmigungsfähigkeit durch die Untere/Obere Wasserbehörde für den Bebauungsplan erheblich in Frage gestellt und es wird voraussichtlich zu einer vollständigen Abführung des Niederschlagswassers in die Kanalisation zur Forderung bzw. Genehmigungsauflage durch die Aufsichtsbehörden gemacht werden. Für den Rat der Stadt ist es vor Satzungsbeschlussfassung wichtig, eine Gesamtbetrachtung der Investitionen in die Bezirkssportanlage vorzunehmen. Von der Verwaltung wurde bereits ausgeführt, dass die entsprechenden Kanäle für eine Niederschlagsentwässerung unterhalb der Westbahngleise Richtung Tiefenbroich zu führen sein werden. Dies würde eine nicht unerhebliche Kostensteigerung in Millionenhöhe bedeuten. Mit freundlichen Grüßen Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Susanne Stocks Fraktionsvorsitzende Felix Gorris Sprecher für Stadtentwicklung und Umwelt
Gemeinsamer Antrag (HAFA/RAT): Rasen des Stadions Ratingen 2025 sanieren 26. November 20242. Dezember 2024 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Ratingen kann große Fußballspiele ausrichten. Dieses Fazit muss man nach dem Niederrheinpokal-Viertelfinalspiel zwischen Ratingen 04/19 und dem MSV Duisburg vor wenigen Tagen ziehen. Sowohl der Verein Ratingen 04/19 mit seinem großen ehrenamtlichen Engagement, die beteiligten Gastronomen, als auch die Stadt Ratingen haben eindrucksvoll unter Beweis gestellt, das auch mit kurzem organisatorischen Vorlauf im nasskalten Herbst Spiele mit großer Zuschauerbeteiligung im Stadion Ratingen durchgeführt werden können. Die positive, durchgehend friedliche Atmosphäre unter […]
Antrag (UKKNA): Umgestaltung des Rathausvorplatzes 26. November 202426. November 2024 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, eingehend auf den Antrag 179/2024 der Fraktion der CDU möchten wir zur Begrünung des Rathausvorplatzes, die wir sehr begrüßen, einen alternativen Vorschlag mit langfristigerer Wirkung und deutlicher Erhöhung der Aufenthaltsqualität machen und beantragen deshalb folgendes: Erstellung eines Konzeptes zur Umgestaltung des Rathausplatzes mit erhöhten Beeten und dauerhafter Bepflanzung sowie weiterer Sitzgelegenheiten, Beschattungsoptionen und gegebenenfalls eines oberflächlichen Wasserlaufs, welcher im Hochsommer die Verdunstungskühle erhöht, unter Berücksichtigung einer weiter möglichen Nutzung des Platzes […]