Niederschlagsentwässerung „Bezirkssportanlage Mitte“ 5. Mai 200913. Februar 2023 | Dietmar Wolf Bezirksausschuss Ratingen-Mitte am 7. Mai 2009 TOP 4 Bebauungsplan M 357 „Bezirkssportanlage Mitte“ Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir stellen folgende Anträge: 1.) Die Verwaltung stellt in einer separaten Vorlage vor Einbringung der Vorlage zum Satzungsbeschluss zum B-Plan M 357 in einem Plan dar, wo genau die Niederschlagsentwässerungsrohre der Bezirkssportanlage verlegt werden und wo diese an das heute bereits vorhandene Entwässerungssystem angeschlossen werden. 2.) Die Verwaltung stellt in gleicher Vorlage die Gesamtkosten für diese Niederschlagsentwässerung gemäß der Planung aus vorstehender Ziffer 1 dar. 3.) Es ist absehbar, dass zur Genehmigungsauflage gemacht wird auf der Plangebietsfläche von über 70.000 qm das Niederschlagswasser überwiegend oder ganz in die Kanalisation abzuführen. Deshalb, soll die Verwaltung darstellen, welche Auswirkungen die Niederschlagswasserableitung auf die Grundwasserneubildungsrate im Plangebiet und die betroffene Umgebung haben wird. Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung des Wasserschutzgebietes, die heute oberflächennahen Grundwasserstände und die damit verbundenen möglichen Auswirkungen auf die umliegende Flora des Landschaftsschutzgebietes, sind ebenfalls darzustellen. Begründung: In der Vorlage 89/2009 werden die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der TöB zum B-Plan M 377 „Bezirkssportanlage Mitte“ dargestellt. Unter Ziffer 5 (Kosten und Finanzierung) wird ausgeführt, dass in den dort genannten Kosten der Gesamtmaßnahme von 6,895 Mio. € u.a. die Kosten des Kanalanschlusses für Niederschlagswasser nicht enthalten sind. Auf Seite 12 Mitte des beigefügten Landschaftspflegerischen Fachbeitrages wird dargestellt, dass der vorgesehene Regenwasserkanal durch eine Teilversickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet entlastet werden soll. Hierzu sollen Mulden und Sickerfenster angelegt werden. Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung Ratingen vom 27. 12. 2002 und dort Anlage A, Ziffer 5.3.1 und 5.3.2 sind jedoch Sickerschächte und Muldenversickerungen in der Wasserschutzzone III b verboten. Aus diesem Grund ist die Genehmigungsfähigkeit durch die Untere/Obere Wasserbehörde für den Bebauungsplan erheblich in Frage gestellt und es wird voraussichtlich zu einer vollständigen Abführung des Niederschlagswassers in die Kanalisation zur Forderung bzw. Genehmigungsauflage durch die Aufsichtsbehörden gemacht werden. Für den Rat der Stadt ist es vor Satzungsbeschlussfassung wichtig, eine Gesamtbetrachtung der Investitionen in die Bezirkssportanlage vorzunehmen. Von der Verwaltung wurde bereits ausgeführt, dass die entsprechenden Kanäle für eine Niederschlagsentwässerung unterhalb der Westbahngleise Richtung Tiefenbroich zu führen sein werden. Dies würde eine nicht unerhebliche Kostensteigerung in Millionenhöhe bedeuten. Mit freundlichen Grüßen Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Susanne Stocks Fraktionsvorsitzende Felix Gorris Sprecher für Stadtentwicklung und Umwelt
Antrag (RAT): Städtepartnerschaft mit ukrainischer Kommune 19. Juni 202419. Juni 2024 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, für die Sitzung des Rates am 02.07.2024 beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Aufnahme des Tagesordnungspunktes: Städtepartnerschaft mit ukrainischer Kommune Am 12.06.2024 forderte die Entwicklungsministerin Svenja Schulze auf der internationalen Wiederaufbaukonfererenz für die Ukraine in Berlin die Partnerländer auf, durch Städtepartnerschaften mit möglichst allen ukrainischen Gemeinden einen wichtigen Beitrag für den Aufbau der Ukraine zu leisten. Auch Deutschland ist hier gefragt. Bisher gebe es zwar schon 200 Partnerschaften, auf der…
Antrag (StaMA/DigA): KI-basierte Straßenzustandserfassung 4. Juni 20244. Juni 2024 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt zu den nächsten Sitzungen des StaMA, des DigA und Folgeausschüssen: die Prüfung des Einsatzes einer per Smartphone nutzbaren, datenschutzkonformen KI zur Erfassung und zur Priorisierung von Straßensanierungen Begründung:Die Erfassung und gegebenenfalls Sanierung von wichtiger Infrastruktur gehört zum Tagesgeschäft der Verwaltung. Dabei werden in der Regel Informationen von extern (etwa durch Hinweise der Bürger*innen) oder intern (durch eigene Erfassung) erhalten, welche sodann in eine Rangliste gewichtet…