Rechtssicherheit für Erhalt und Ausbau der Schwarzbachklinik

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wg. Besonderer Dringlichkeit beantragen wir zur Sitzung des Rates am 23. Februar 2010 folgenden Tagesordnungspunkt:

„Rechtssicherheit für den Erhalt und Ausbau der Klinik für Suchtkranke (Schwarzbachklinik) schaffen“

Inhaltlich beantragen wir zu diesem TOP:

„Auf Basis der Beschlusslage des Rates vom 16.12.2008 zur Einleitung des B-Planverfahrens SW 160 2. Änderung „Schwarzbachklinik/Niederbeckweg“ unterstützt der Rat der Stadt Ratingen nachdrücklich die Investitionspläne des Deutschen Ordens für die Erweiterung der Schwarzbach-Klinik.

Die Verwaltung hat sich seinerzeit mit Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf dem Rat ein beschleunigtes Verfahren auf Basis des § 13 a BauGB vorgeschlagen. Auf der Basis der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht hat der Rat der Stadt dem Vorschlag der Verwaltung die Zustimmung erteilt. Der BUND hat nunmehr in einem Schreiben an die oberste Bauaufsichtsbehörde erhebliche Bedenken gegen diesen Verfahrensvorschlag vorgetragen. Aus naturschutzfachlicher Sicht werden rechtliche Bedenken dahingehend vorgetragen, dass es sich bei dem Planbereich um einen Außenbereich handelt und vor diesem Hintergrund die Anwendung des § 13 a BauGB nicht gesetzeskonform ist.

Der Rat der Stadt Ratingen stellt fest, dass für die vom Rat der Stadt unterstützen Erweiterungspläne der notwendige Interessensausgleich zwischen den Belangen des Investors, der angrenzenden Nutzungen und den Umweltbelangen herzustellen ist. Für alle Beteiligten einschließlich der Belange des Umweltschutzes ist Planungsrecht mit eindeutiger Rechtssicherheit zu schaffen. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, dass Änderungsverfahren für den Bebauungsplan SW 160 2. Änderung nicht als Bebauungsplan der Innenentwicklung, sondern als verbindlichen Bauleitplan gemäß des dritten Abschnitts BauGB durchzuführen.“

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Stocks

Fraktionsvorsitzende