Schaffung von bezahlbaren Wohnungen in Ratingen

Antrag für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 04.02.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,


für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität am 04.02.21 und folgender Beschlussgremien für die Beratungen zum Haushaltsentwurf 2021 beantragen wir:


Produktbereich 09 – Produktgruppe 09.10:
Handlungsorientierte Baulandstrategie:
Umsetzungskonzept für die prioritäre Schaffung von bezahlbaren Wohnungen in Ratingen

Im Unterschied zur Stadt Ratingen verfügen viele Städte mit angespannten Wohnungsmärkten über eine dezidierte Baulandstrategie für die Sicherung und Schaffung von bezahlbaren Wohnraum. Beispielhaft zu nennen ist hier die Stadt Münster, die Grundlagen durch das Institut für Bodenmanagement (IBOMA) hat erstellen lassen und im Rahmen des durch den Rat beschlossenen „Handlungskonzeptes Wohnen“ umfänglich die Möglichkeiten des BauGB nutzt und die Schaffung von Baurecht von dem vorherigen Erwerb von Bauland abhängig macht. Dieses Bauland wird gezielt für sogenannte Konzeptvergaben zur Schaffung von bezahlbaren Wohnraum genutzt. Andere Kommunen nutzen die Möglichkeiten einer kommunalrechtlich zulässigen „Verbilligungsrichtlinie“ und veräußern städtische Grundstücke zu einem reduzierten Preis für die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum.
Die Wohnungsmarktberichte des Kreises Mettmann weisen seit Jahren auf den Rückgang der Wohnungsbestände im Segment des geförderten Wohnungsbau hin. In der Stadt Ratingen sind zuletzt im Jahr 2007 Mietwohnungen mit Fördermitteln des Landes NRW gebaut worden. Vor dem Hintergrund massiv steigender Immobilien- und Mietpreise in Ratingen besteht dringender Handlungsbedarf für eine Baulandstrategie, die den Rat und die Verwaltung in die Lage versetzt, einerseits gezielt geeignete Flächen zu erwerben und andererseits die Umsetzung durch eine im kommunalen Eigentum stehenden Wohnungsbaugesellschaft aktiv voran zu treiben.
In diesem Zusammenhang ist auch die bisherige Praxis der Verwaltung zur Erhebung einer Infrastrukturabgabe auf seine Wirksamkeit und strategischen Ziele zu überprüfen. Das bisherige Verwaltungshandeln verteuert einseitig das Bauen von Wohnungen für Familien. Im Ergebnis führt die Erhebung der Infrastrukturfolgekosten zu einer Erhöhung der Baukosten bzw. Kostenmiete, die sowohl von den Käufer*innen bei der Eigentumsbildung und/oder von den Mieter*innen bei der Miete von Wohnraum aufzubringen ist. Das Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU)1 kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Erhebung von Infrastrukturfolgekosten nur zu rechtfertigen ist, wenn zwei wesentliche Grundlagen durch Beschluss des Rates geschaffen worden sind. Zum einen ist mit einem stadtweiten Gesamtkonzept der Bedarf und die Grundlage für die Ermittlung der Folgekosten zu ermitteln. Zum anderen ist im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses die Erhebung der Infrastrukturfolgekosten durch den Rat der Stadt zu beschließen. Beides ist in Ratingen bislang nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund soll die Verwaltung die bisherige Verwaltungspraxis zur Erhebung der Infrastrukturabgabe anhand der Praxis vergleichbarer Städte überprüfen und dem Rat die notwendigen Handlungs- und Änderungsbedarfe als Grundsatzentscheidung zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
Die Verwaltung soll mit externer Unterstützung dem Rat noch im Laufe des Jahres 2021 eine Vorlage mit Entscheidungsgrundlagen für eine strategische Baulandstrategie zur Schaffung von bezahlbaren Wohnraum, eine Grundsatzentscheidung zur Erhebung der Infrastrukturabgabe sowie die Gründung einer im kommunalen Eigentum stehenden Wohnungsbaugesellschaft mit der hierfür geeigneten Rechtsform zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.


Aufw. für Sach- und Dienstleistungen im Jahr 2021 (Erhöhung): 80.000,– Euro


Mit freundlichen Grüßen


Christian Otto, Fraktionsvorsitzender
Martin Tönnes, Ratsmitglied