Varianten zur Umgestaltung des Außengeländes der Stadthalle

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Wiglow,

wir beantragen die Umsetzung der Planvariante 5 B und damit die Ausdehnung des Stadthallenparks auf die Baugrundstücke der Hans-Böckler-Straße 5-9 im Rahmen einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplans M 317 A.

Begründung:

Mit der Umgestaltung des Stadthallenparks bietet sich die einmalige Chance, eine innenstadtnahe Naherholungsfläche umfassend zu erneuern. Entsprechend der Planvariante 5 B ergibt sich für den Innenstadtbereich eine maximale Attraktionssteigerung in der Aufenthaltsqualität. Der Verzicht auf eine Wiederbebauung der städtischen Grundstücke Hans-Böckler-Straße 5-9 ist dadurch gerechtfertigt, dass aufgrund veränderter Rahmenbedingungen der Druck auf dem Wohnungsmarkt nicht so hoch sein wird, als dass an dieser Stelle Neubauten geschaffen werden müssten. Hier ist insbesondere auf die Planung bzgl. der städtebaulichen Entwicklung Altstadt Parkhaus Kirchgasse (siehe Vorlage 138/2008) zu verweisen, in der Wohnbebauung im Altsstadtbereich eingeplant ist. Zudem geht mit dem demographischen Wandel eine Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung einher. Und gerade ältere Menschen, die die Nahversorgung in der Innenstadt als ein Plus betrachten, werden einen Innenstadtpark gemäß der Planungsvariante 5 B zu schätzen wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen

Susanne Stocks

Fraktionsvorsitzende

Felix Gorris

Sprecher für Stadtentwicklung und Umwelt