Antrag: Einführung einer Solarpflicht

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für die nächsten Sitzungen von UKKNA, StaMA, HAFA und Rat beantragen wir die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunkts:

Einführung einer Solarpflicht

Dazu stellen wir folgenden Antrag:
„Beim Verkauf von Baugrundstücken bzw. der Vergabe von Erbbaurechten für Bauland, bei denen die vorgesehene Bebauung einen Energiebedarf bedingt, ist zwischen dem Käufer/Bauherrn oder der Käuferin/der Bauherrin und dem Verkäufer oder der Verkäuferin unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit (ggf. ermittelt mit Solarkataster) die Installation von Photovoltaik-, Solarthermie- oder Hybridanlagen zu vereinbaren. Hierbei ist ggf. eine Mindestleistung vorzusehen.

Bei Abschluss städtebaulicher Verträge ist unter den Voraussetzungen des § 11 (1) Nr. 4 BauGB die Installation einer Solaranlage zu vereinbaren.

Soweit die Installation von solchen Anlagen weder durch Grundstückskaufvertrag noch durch städtebaulichen Vertrag vereinbart werden kann, muss deren Installation auf oder an Gebäuden unter Beachtung des Abwägungsgebots, der örtlichen Situation, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit durch Bebauungsplan (d. h. neu aufzustellenden B-Plan für bislang unbebaute Flächen) gemäß § 9 (1) Nr. 23 b) BauGB festgesetzt werden.

Die Verpflichtungen gelten gleichfalls – unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit – für die Errichtung städtischer Gebäude.“

Begründung:
Angesichts der Klimakrise und aktuell vor dem Hintergrund der Gasversorgungskrise halten wir es für geboten, eine Solarpflicht in der Kommune bei Neubauten schon im Vorgriff zu den Plänen der Landesregierung – 2023 für öffentliche Gebäude und 2025 für private Gebäude – einzuführen. Anreize wie der WATTbewerb und die städtische Förderung für die Errichtung von PV-Anlagen und Speicherbatterien haben dazu beigetragen, die Sonnenenergie im Bestand zu nutzen und auf freiwilliger Basis für den Neubau. Zukünftig muss die Nutzung der Sonnenenergie Standard werden und schon beim Verkauf von Baugrundstücken vertraglich vereinbart werden, es sei denn eine andere erneuerbare Energiequelle wie die Geothermie wird nachgewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Edeltraud Bell, 2.stellv. Fraktionsvorsitzende