Antrag (Rat): Fahrradparkhäuser

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt zur Ratssitzung am 28.03.2023 folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu setzen:

Fahrradparkhäuser

Dazu stellen wir folgenden Antrag:

Die Verwaltung prüft mögliche Standorte für Fahrradparkhäuser an den Ratinger Bahnhöfen und anderen zentralen Stationen des ÖPNV und beteiligt sich mit geeigneten Standorten an Stufe 1 des Förderprogramms „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“.

Die Gremien des Rates sind über das Ergebnis der Standortdefinierung und der Beteiligung zu informieren.

Begründung:
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Rahmen der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2023 das neue Förderprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ aufgelegt.

Das Programm fördert die Planung und bauliche Umsetzung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des Öffentlichen Personenverkehrs (auch Busbahnhöfe), deren bauliche Umsetzung bis 2026 abgeschlossen werden kann. Förderfähig ist zudem die bauliche Erweiterung von bestehenden Fahrradparkhäusern.

Die Förderung umfasst konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Ausgaben und die zu fördernden Fahrradparkhäuser müssen mindestens 100 Stellplätze umfassen. Schwerpunktmäßig sollen Fahrradparkhäuser an Knoten des Regionalverkehrs, an hoch frequentierten Nahverkehrssystemhalten und an zentralen Bahnhöfen, Busbahnhöfen und zentralen Stationen des Öffentlichen Personenverkehrs kleiner bis mittelgroßer Städte gefördert werden, die ein Aufkommen von 1.000 bis 50.000 Fahrgästen pro Tag aufweisen.

Die Förderung beträgt grundsätzlich maximal 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei finanzschwachen Kommunen beträgt die Förderung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, welche die förderfähigen Maßnahmen auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung durchführen können.

Es kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung. In der 1. Phase können ab dem 15. März bis zum 7. Mai 2023 Projektskizzen als Interessensbekundungen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität BALM (Umbenennung, vormals BAG) auf der Plattform easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline) eingereicht werden. Anschließend können offene Fragen für die Antragstellung zwischen Antragsteller und BALM geklärt werden. In einer 2. Phase fordert das BALM ab Juli 2023 dann die ausgewählten Interessenbekundenden zur Abgabe eines förmlichen Antrags auf. Die finale Freigabe der Mittel erfolgt im Haushaltsausschuss.

Weitere Informationen:
https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/InvestiveMassnahmen/Foerderaufruf_Fahrradparken/foerderaufruf__fahrradparken_node.html

Mit freundlichen Grüßen

Christian Otto, Fraktionsvorsitzender

Ute Meier, 1. Stellv. Fraktionsvorsitzende