Antrag (UKKNA): Ersatzpflanzungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für die Sitzung des UKKNA am 25.01.2023 beantragen wir die Aufnahme des Tagesordnungspunkts

Standard Ersatzpflanzungen

Ratingen hat sich dem Klimaschutz verpflichtet. Die Bedeutung der Bäume zur Erreichung
dieses Ziels – zumindest als temporärer CO2-Speicher – ist allgemein anerkannt. Da ein neu gepflanzter Baum nicht in gleichem Maß CO2 einspart und das Stadtklima somit weniger positiv beeinflusst wie ein alter Baum sind die Klimaschutzziele gefährdet.

Wir beantragen:

  1. Geschützte Bäume sind auf dem Ratinger Stadtgebiet zu erhalten, zu pflegen und vor
    Gefährdung zu bewahren. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist.
  2. Ersatzpflanzungen: Wird dennoch ein schützenswerter Baum gefällt (Baumaßnahmen,
    Verkehrssicherheit etc.), so pflanzt die Stadt Ratingen für jeden entfernten geschützten Baum als Ersatz einen oder mehrere neue Bäume.
    a. Davon soll mindestens ein Baum erneut dort wo gefällt wurde wo gefällt wurde oder in unmittelbarer Nähe im Stadtgebiet nachgepflanzt werden,
    b. Die Ersatzbepflanzung bemisst sich nach dem Stammumfang des entfernten Baumes. Beträgt der in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessene Stammumfang (STU) des entfernten Baumes 80 cm bis zu 150 cm, ist als Ersatz ein Baum derselben oder zumindest gleichwertigen Art mit einem Stammumfang 18/20 cm gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden zu pflanzen. Beträgt der Umfang des entfernten Baumes mehr als 150 cm, ist für jeden weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum der vorbezeichneten Art zu pflanzen. Das bedeutet:
    I. (STU) des entfernten Baumes 80-150 cm > 1 Ersatzpflanzung mind. STU 18/20 cm
    II. (STU) des entfernten Baumes 151-250 cm > 2 Ersatzpflanzungen mind. STU 18/20 cm
    III. (STU) des entfernten Baumes 251-350 cm > 3 Ersatzpflanzungen mind. STU 18/20 cm usw.
    IV. Wachsen die zu pflanzenden Bäume nicht an, ist die Ersatzpflanzung zu wiederholen.

Hintergrund:
Für ein solches Verfahren gibt es zahlreiche Beispiele in anderen Kommunen (beispielsweise Mettmann oder das Düsseldorfer Programm „Düsseldorf pflanzt Zukunft“), mit oder ohne eine Baumschutzsatzung.

Um eine Tonne CO2 aufnehmen zu können, muss eine Buche etwa 80 Jahre wachsen. Das heißt: Pro Jahr bindet die Buche 12,5 Kilogramm CO2. Man müsste also 80 Bäume pflanzen, um jährlich eine Tonne CO2 durch Bäume wieder zu kompensieren. Zu beachten ist, dass Bäume in den ersten Jahren nach Pflanzung eher geringe Biomassevorräte anlegen. Erst mit zunehmendem Alter wird vermehrt CO2 gebunden.

Mit freundlichen Grüßen

Edeltraud Bell, 2. Stellv. Fraktionsvorsitzende