Antrag (UKKNA): Ersatzpflanzungen 12. Januar 202313. Februar 2023 | Jan Kubisch Sehr geehrter Herr Bürgermeister, für die Sitzung des UKKNA am 25.01.2023 beantragen wir die Aufnahme des Tagesordnungspunkts Standard Ersatzpflanzungen Ratingen hat sich dem Klimaschutz verpflichtet. Die Bedeutung der Bäume zur Erreichungdieses Ziels – zumindest als temporärer CO2-Speicher – ist allgemein anerkannt. Da ein neu gepflanzter Baum nicht in gleichem Maß CO2 einspart und das Stadtklima somit weniger positiv beeinflusst wie ein alter Baum sind die Klimaschutzziele gefährdet. Wir beantragen: Geschützte Bäume sind auf dem Ratinger Stadtgebiet zu erhalten, zu pflegen und vorGefährdung zu bewahren. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist. Ersatzpflanzungen: Wird dennoch ein schützenswerter Baum gefällt (Baumaßnahmen,Verkehrssicherheit etc.), so pflanzt die Stadt Ratingen für jeden entfernten geschützten Baum als Ersatz einen oder mehrere neue Bäume.a. Davon soll mindestens ein Baum erneut dort wo gefällt wurde wo gefällt wurde oder in unmittelbarer Nähe im Stadtgebiet nachgepflanzt werden,b. Die Ersatzbepflanzung bemisst sich nach dem Stammumfang des entfernten Baumes. Beträgt der in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessene Stammumfang (STU) des entfernten Baumes 80 cm bis zu 150 cm, ist als Ersatz ein Baum derselben oder zumindest gleichwertigen Art mit einem Stammumfang 18/20 cm gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden zu pflanzen. Beträgt der Umfang des entfernten Baumes mehr als 150 cm, ist für jeden weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum der vorbezeichneten Art zu pflanzen. Das bedeutet:I. (STU) des entfernten Baumes 80-150 cm > 1 Ersatzpflanzung mind. STU 18/20 cmII. (STU) des entfernten Baumes 151-250 cm > 2 Ersatzpflanzungen mind. STU 18/20 cmIII. (STU) des entfernten Baumes 251-350 cm > 3 Ersatzpflanzungen mind. STU 18/20 cm usw.IV. Wachsen die zu pflanzenden Bäume nicht an, ist die Ersatzpflanzung zu wiederholen. Hintergrund:Für ein solches Verfahren gibt es zahlreiche Beispiele in anderen Kommunen (beispielsweise Mettmann oder das Düsseldorfer Programm „Düsseldorf pflanzt Zukunft“), mit oder ohne eine Baumschutzsatzung. Um eine Tonne CO2 aufnehmen zu können, muss eine Buche etwa 80 Jahre wachsen. Das heißt: Pro Jahr bindet die Buche 12,5 Kilogramm CO2. Man müsste also 80 Bäume pflanzen, um jährlich eine Tonne CO2 durch Bäume wieder zu kompensieren. Zu beachten ist, dass Bäume in den ersten Jahren nach Pflanzung eher geringe Biomassevorräte anlegen. Erst mit zunehmendem Alter wird vermehrt CO2 gebunden. Mit freundlichen Grüßen Edeltraud Bell, 2. Stellv. Fraktionsvorsitzende
Antrag (StaMA etc.): Sachstand Schaffung eines flächendeckenden Car-Sharing-Angebots bis 2030 11. Juni 202511. Juni 2025 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, für die nächste Sitzung des StaMA am 25.06.2025 sowie nachfolgend HAFA und RAT bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Aufnahme des Tagesordnungspunktes: Sachstand Schaffung eines flächendeckenden Car-Sharing-Angebots bis 2030 Wir bitten die Verwaltung auszuführen, wie sie das Ziel, bis 2030 ein flächendeckendes Car-Sharing-Angebot in Ratingen aufzubauen, erreichen will. Dieses Ziel ist in der Nachhaltigkeitsstrategie von 2024 formuliert. Auch im jüngst verabschiedeten Nachhaltigkeitsbericht ist zu lesen: „Bis zum Jahr 2030 soll […]
Antrag (StaMA etc.): Sachstand zur Umsetzung der gesetzlichen Solarpflicht in Ratingen 11. Juni 202511. Juni 2025 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, für die nächste Sitzung des StaMA am 25.06.2025 sowie nachfolgend HAFA und RAT bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Aufnahme des Tagesordnungspunktes: Sachstand zur Umsetzung der gesetzlichen Solarpflicht in Ratingen Wir bitten die Verwaltung, in der Sitzung die folgenden Fragen zu beantworten: Begründung:Mit der Novellierung der Landesbauordnung NRW im Oktober 2023 gibt es eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten und ab 2026 auch bei Bestandsbauten. Stichtag ist der […]