Gemeinsamer Antrag (UKKNA/StaMA): Rückbau von Schottergärten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für die Sitzungen des UKKNA am 18.06.2024 sowie des StaMA am 19.06.2024 beantragen die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bürger-Union und SPD die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Rückbau von Schottergärten

Seit 1984 gibt die Landesbauordnung von NRW vor, dass private nicht überbaute Flächen begrünt oder bepflanzt und wasserdurchlässig angelegt werden müssen. Die Realität zeigt aber, dass diese Rechtsvorschrift vielfach missachtet wurde und vor allem in den Vorgärten Schottergärten angelegt wurden, die ökologisch tot sind, das Niederschlagswasser nicht versickern lassen und daher die Überschwemmungsgefahr bei Starkregenereignissen erhöhen wie auch zur Überhitzung des oft dicht besiedelten Stadtgebiets beitragen.

Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit zur Klimafolgenanpassung hat die Landesregierung zum 01.01.2024 den Paragraphen 8 der Landesbauordnung ergänzt durch den Satz, dass Schotterungen zur Gestaltung von Grünflächen sowie Kunstrasen keine zulässige Verwendung darstellen. Diese Rechtsvorschrift gilt unmittelbar, d. h. der rechtlich vorgesehene Zustand der Begrünung und Bepflanzung muss durch Beseitigung der Schottergärten geschaffen werden.

In NRW haben sich verschiedene Kommunen auf den Weg gemacht, die Eigentümer*innen von Schottergärten zum Rückbau aufzufordern, so wie die Nachbarstadt Erkrath im Kreis Mettmann (https://www.erkrath.de/index.php?object=tx,2871.5&ModID=255&FID=2871.22620.1).

Wir beantragen daher:

Die Verwaltung möge die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und die von ihr geplante Vorgehensweise vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Edeltraud Bell, 2. Stellv. Fraktionsvorsitzende (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rainer Vogt, Fraktionsvorsitzende (Bürger-Union)

Christian Wiglow, Fraktionsvorsitzender (SPD)