Schaffung und Anbringung von städtischen Plakattafeln für Werbung und Wahlen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir beantragen, den Punkt

Schaffung und Anbringung von städtischen Plakattafeln für (Veranstaltungs-) Werbung und Wahlen auf die Tagesordnung des HAFA am 04.05.2021 zu setzen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Stadtgebiet wieder Plakattafeln aufzustellen, die für Werbezwecke verschiedener Interessent*innen genutzt werden können und auf denen vor Wahlen Parteien ihre Wahlplakate aufkleben können. Das Aufstellen der Plakattafeln soll durch Gebühren, die von den Parteien oder anderen Interessenten für die Nutzung erhoben werden, finanziert werden. Die Ortssatzung wird dahingehend geändert, dass das Anbringen von einzelnen Plakaten auf öffentlichem Grund (z.B. an Straßenbäumen etc.) im Stadtgebiet zukünftig nicht mehr gestattet ist. Begründung: Wie bereits von mehreren Parteien gefordert, besteht der große Wunsch nach einer Alternative für die Anbringung von Wahlplakaten. Da es in Ratingen nicht gestattet ist, an Laternen aufzuhängen, muss Wahlwerbung an Bäumen angebracht werden. Zudem wurde uns von Seiten von Veranstalter*innen und Besitzer*innen von Innenstadtläden der Wunsch nach zusätzlichen Werbemöglichkeiten übermittelt. Plakattafeln wären in beiden Fällen eine gute Lösung.

Bis vor ca. zehn Jahren hat die Stadt Ratingen den zu Wahlen kandidierenden Parteien auf das Stadtgebiet verteilt 40 bis 50 Plakatwände (ca. 2x5m groß) zur Verfügung gestellt. Den Parteien wurden festgelegte Abschnitte auf den Plakattafeln zugeteilt. Eine solche kommunale Initiative hat wesentlich Vorteile:

  1. Aufzuklebende Plakate bestehen aus wesentlich weniger Material (Papier) im Vergleich zu den sonst üblichen formstabilen aus Kunststoff bestehenden Plakaten.
  2. Das Aufkleben auf vorgefertigte große Plakatwände bewirkt, dass nicht so viele Plakate mutwillig zerstört bzw. abgerissen werden. Durch die mutwillig zerstörten Plakate werden sonst auch häufig städtische Grünanlagen vermüllt und belastet.
  3. Es wird vermieden, dass durch unsachgemäßes Anbringen bzw. Abnehmen der Plakate die Rinde von Bäumen beschädigt wird.
  4. Aufzuklebende Wahlplakate aus Papier sind wesentlich kostengünstiger als dicke, formstabile Plakattafeln, so dass gerade für kleinere Parteien finanzielle Nachteile vermieden werden.
  5. Die Zahl der Wahlplakate wird insgesamt begrenzt, sodass das Stadtbild nicht übermäßig von Wahlwerbung beeinträchtigt wird.

Entsprechende Wahlplakattafeln, wie sie im Antrag beschrieben sind und früher auch in Ratingen genutzt wurden, wurden auch bei den letzten Wahlen in einer Reihe von Städten in NRW (z.B Lippstadt, Märkischer Kreis bzw. Neuenrade) aufgestellt. Dies kann u.a. als Beleg dafür verwendet werden, dass eine solche Initiative durchaus zeitgemäß und auch juristisch einwandfrei umsetzbar ist. Außerdem wäre eine Finanzierung über die Parteien und sonstige Werbetreibenden möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Otto, Fraktionsvorsitzender
Annabell Fugmann, Ratsmitglied
Berndhard Schulz, Ratsmitglied