Antrag (HAFA) gegen Verwendung von Laubbläsern und Laubsaugern

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt zu den nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates:

Die Stadt Ratingen reduziert die Verwendung von Laubbläsern und Laubsaugern. Diese Regelung bezieht von der Stadt beauftragte Firmen mit ein.

Begründung:

In Ratingen werden gerade auf Friedhofsflächen, aber auch anderen städtischen Grünanlagen und im öffentlichen Raum immer noch teils sogar benzinbetriebene Laubbläser eingesetzt. Diese sind nicht nur äußerst schädlich für Menschen und Kleintiere, sie erzeugen auch erhebliche Lärmemissionen bis 115 Dezibel. Um die Umwelt zu schützen und die Wohn- sowie Aufenthaltsqualität in Ratingen zu erhöhen, ist die Nutzung bis auf unverzichtbare Einsatzzwecke zu reduzieren.

Laubbläser schaden der Gesundheit:

Laubbläser wirbeln nach einer Studie der Uni Graz (1) sechs bis zehnmal so viel Feinstaub auf wie ein einfacher Rechen. Der von der Straße aufgewirbelte Staub enthält krebserregende Substanzen wie Dieselruß und Abrieb von Bremsen und Reifen.
Benzinbetriebene Laubsauger verursachen neben Abgasen auch erhebliche Lärmimmissionen. Die Bundesimmissionsschutzverordnung stuft Laubsauger und Laubbläser in die Lärmstufe II ein. Dies bedeutet, dass sie mittel- und langfristig Hörschäden verursachen. Diese Geräte können 115 Dezibel erreichen, etwa wie ein startendes Flugzeug.

Laubbläser sind ökologisch nicht zu vertreten:

Das Bundesumweltministerium rät in seiner Veröffentlichung vom 15.11.2019 (2) vom Gebrauch von Laubbläsern ab. Zahlreiche Kleintiere wie Würmer, Insekten, Spinnen und Kleinsäuger verlieren durch die Beseitigung des Laubs ihre Nahrungsgrundlage und ihren Lebensraum. BUND und NABU weisen darauf hin, dass Laubsauger nicht nur welke Blätter aufsaugen und häckseln, sondern auch Insekten und Kleintiere bis hin zu Fröschen und Igeln.

Der BUND rät besser zu Rechen und Harke zu greifen. Der NABU rät, das Laub nur auf Gehwegen und Rasenflächen zusammen zu harken und unter Sträuchern und Bäumen liegen zu lassen, als Lebensraum und Nahrung für Kleintiere.

Quellen:
(1) https://www.spiegel.de/panorama/laubblaeser-graz-loest-laerm-problem-mit-verbot-a-995805.html
(2) https://www.bmuv.de/faq/schaden-laubblaeser-und-laubsauger-der-natur/

Mit freundlichen Grüßen

Christian Otto, Fraktionsvorsitzender

Edeltraud Bell, 2. Stellv. Fraktionsvorsitzende