Gemeinsamer Antrag (UKKNA etc.): Schutz von Hochzeitstauben

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für die Sitzungen des UKKNA am 18.06.2024 sowie HAFA und Rat beantragen die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE PARTEI die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

Schutz von Hochzeitstauben

Bei vielen Hochzeiten werden „Hochzeitstauben“ bei darauf spezialisierten Züchtern „gemietet“, um sie bei der Trauung als Symbol der Liebe und Treue in den Himmel aufsteigen zu lassen.

Vielen Paaren ist dabei nicht bewusst, dass diese romantische Tradition für die Tiere großes Leid bedeutet.

Leider ist es ganz einfach, sich weiße Tauben für den großen Tag per Mausklick im Internet zu bestellen. Die Preise liegen bei 80 bis 370 Euro.

Oft stecken unseriöse Züchter hinter den Angeboten, die ihre Tiere meist in viel zu kleinen Verschlägen halten. Nicht selten handelt es sich bei den Tieren nicht wie angenommen um Brieftauben, sondern um Pfau- oder Lachtauben, die allein wegen ihres weißen Federkleides gezüchtet werden. Ihr Orientierungssinn ist nur schlecht ausgebildet, weshalb sie nach ihrer Freilassung oft nicht wieder in ihren Heimatschlag zurückfinden. Zwar gelten verloren gegangene Hochzeitstauben eigentlich als Fundtier, jedoch bleibt die Rücknahme durch den Besitzer meistens aus.

Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, Tiere auszusetzen – doch nichts anderes geschieht mit Tauben, die auf Hochzeiten fliegen gelassen werden. Denn Tauben sind domestizierte Tiere, die auf sich allein gestellt kaum zurechtkommen. Auf ihrem Flug zurück zum Heimatschlag sind sie großen Gefahren durch Greifvögel oder Orientierungsverlust ausgesetzt. Viele sterben auch an Erschöpfung. Manche Tiere schließen sich auch Stadttauben-Populationen an.

Einige Kommunen haben (ähnlich wie beim Werfen von Reis) auch ein Verbot von Hochzeitstauben erlassen.

Wir beantragen daher:

  • einen entsprechenden Aushang/Flyer auf dem Standesamt auszulegen
  • auf dem neuen Online-Traukalender einen entsprechenden Hinweis (ggf. mit Link zum Tierschutzbund) zu hinterlegen.
  • Die Verwaltung prüft, ob ein Verbot von Seiten der Stadt Ratingen (Beispiele von anderen Kommunen gibt es, z. B. Leinfelden-Echterdingen) möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Meier, stellv. Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Christian Wiglow, Fraktionsvorsitzende SPD

Tobias Hekermann, Fraktionsvorsitzender DIE PARTEI