Gemeinsamer Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, FDP und SPD für die Ratssitzung am 28.09.2010
Sehr geehrte Herr Bürgermeister Birkenkamp,
wir beantragen für die Ratssitzung am 28.09.2010 den Tagesordnungspunkt
Antrag zur Änderung von § 22 der geschäftsordnung für den Rat der Stadt Ratingen: Einführung einer Beschlusskontrolle entsprechend § 62 Absatz 2 Satz 2 Gemeindeordnung NRW
und stellen dazu folgenden Antrag:
§ 22 der Geschäftsordnung erhält folgende Überschrift:
„Niederschrift und Beschlusskontrolle“
Es wird folgender Absatz 6 (neu) angefügt:
„Der Bürgermeister führt die Beschlüsse und Entscheidungen des Rates und der Ausschüsse unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch (§ 62 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW). Um diese Kontrolle zu ermöglichen, berichtet der Bürgermeister regelmäßig dem Rat bzw. den jeweiligen Ausschüssen über die Durchführung der Beschlüsse des Rates bzw. der Ausschüsse und den jeweiligen Bearbeitungsstand (Beschlusskontrolle). Soweit der Rat nichts anderes bestimmt, erfolgt eine schriftliche Mitteilung. Im Anschluss an diese Mitteilung kann jede Fraktion im Rat oder im jeweiligen Ausschuss eine Zusatzfrage stellen, eine Aussprache darüber findet nicht statt. Die weiteren Einzelheiten regelt der Bürgermeister in einer Dienstanweisung.“
Begründung:
Nach § 62 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW führt der Bürgermeister die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. In Ausführung dieser gesetzlichen Regelung haben inzwischen viele Städte und Gemeinden, auch in NRW, sog. Beschlusskontrollen eingeführt, insbesondere im Rahmen von EDV-gestützen Ratsinformationssystemen (RIS). Dies erfolgte entweder grundsätzlich in der Geschäftsordnung oder in Einzelbeschlüssen des Rates oder Dienstanweisungen des Bürgermeisters. Eine solche Beschlusskontrolle ist zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Kontrolle des Rates über die Durchführung seiner Beschlüsse im Sinne des § 62 Absatz 2 GemO NRW auch in der Stadt Ratingen geboten und zulässig.
Es wird auf entsprechende Regelungen in anderen Städten und Gemeinden in NRW verwiesen, auch auf die einschlägige kommunale Fachliteratur.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich in der Ratssitzung.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Stocks Hans-Joachim Uhde
Bündnis 90/Die Grünen FDP
Christian Wiglow Stefan Hein
SPD CDU