Gemeinsamer Antrag Beschlusskontrolle 21. Juli 201013. Februar 2023 | Dietmar Wolf Gemeinsamer Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, FDP und SPD für die Ratssitzung am 28.09.2010 Sehr geehrte Herr Bürgermeister Birkenkamp, wir beantragen für die Ratssitzung am 28.09.2010 den Tagesordnungspunkt Antrag zur Änderung von § 22 der geschäftsordnung für den Rat der Stadt Ratingen: Einführung einer Beschlusskontrolle entsprechend § 62 Absatz 2 Satz 2 Gemeindeordnung NRW und stellen dazu folgenden Antrag: § 22 der Geschäftsordnung erhält folgende Überschrift: „Niederschrift und Beschlusskontrolle“ Es wird folgender Absatz 6 (neu) angefügt: „Der Bürgermeister führt die Beschlüsse und Entscheidungen des Rates und der Ausschüsse unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch (§ 62 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW). Um diese Kontrolle zu ermöglichen, berichtet der Bürgermeister regelmäßig dem Rat bzw. den jeweiligen Ausschüssen über die Durchführung der Beschlüsse des Rates bzw. der Ausschüsse und den jeweiligen Bearbeitungsstand (Beschlusskontrolle). Soweit der Rat nichts anderes bestimmt, erfolgt eine schriftliche Mitteilung. Im Anschluss an diese Mitteilung kann jede Fraktion im Rat oder im jeweiligen Ausschuss eine Zusatzfrage stellen, eine Aussprache darüber findet nicht statt. Die weiteren Einzelheiten regelt der Bürgermeister in einer Dienstanweisung.“ Begründung: Nach § 62 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW führt der Bürgermeister die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. In Ausführung dieser gesetzlichen Regelung haben inzwischen viele Städte und Gemeinden, auch in NRW, sog. Beschlusskontrollen eingeführt, insbesondere im Rahmen von EDV-gestützen Ratsinformationssystemen (RIS). Dies erfolgte entweder grundsätzlich in der Geschäftsordnung oder in Einzelbeschlüssen des Rates oder Dienstanweisungen des Bürgermeisters. Eine solche Beschlusskontrolle ist zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Kontrolle des Rates über die Durchführung seiner Beschlüsse im Sinne des § 62 Absatz 2 GemO NRW auch in der Stadt Ratingen geboten und zulässig. Es wird auf entsprechende Regelungen in anderen Städten und Gemeinden in NRW verwiesen, auch auf die einschlägige kommunale Fachliteratur. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich in der Ratssitzung. Mit freundlichen Grüßen Susanne Stocks Hans-Joachim Uhde Bündnis 90/Die Grünen FDP Christian Wiglow Stefan Hein SPD CDU
Guten Tag nach Ratingen, wir – die GRÜNE opPosition Straelen – wollen auch solch einen Antrag auf Beschlusskontrolle stellen. Darf ich mich mit den Formulierungen für unseren Antrag an Ihrem orientieren? Ich bitte um Antwort, vielen Dank! MfG Katja Warnke für die GO Straelen
Ja, gerne. Ist aber am Einspruch des BM gescheitert. Seiner Ansicht nach kann, muß er aber diesen Beschluß laut GO nicht umsetzen. Gruß Felix Gorris
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